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Corona-Lockerungen: Das sind die Auswirkungen auf Schulen und Sport

Medienmitteilung

Erziehungsdepartement

Die gestern vom Bundesrat beschlossenen Lockerungen ermöglichen die Wiederöffnung der überobligatorischen Schulen sowie mehr Freiheiten für den Schulbetrieb an der Volksschule, für die Tagesbetreuung, für die offene Kinder- und Jugendarbeit und für alle Sporttreibenden. Einige Einschränkungen bleiben nach wie vor bestehen, doch es ist klar: Wir alle kommen der Normalität ein Stück näher. Die Devise heisst: Erleichterungen sollen so weit und so bald als möglich erfolgen.

Bereits ab nächster Woche ist es zum Beispiel möglich, in der Volksschule wieder Ausflüge und Schulexkursionen ausserhalb des Schulareals durchzuführen. Dies, weil der Bundesrat die Höchstzahl von Personengruppen im öffentlichen Raum von 5 auf neu 30 Personen erhöhte. Für Kindertagesstätten und Spielgruppen gibt es keine coronabedingten Einschränkungen der Gruppengrösse mehr und die Aufnahme neuer Kinder ist wieder ohne wesentliche Einschränkungen möglich.

Nachdem die Volksschule bereits am 11. Mai 2020 den Präsenzunterricht aufnahm, beginnt auch bei den Berufsfach- und Mittelschulen ab dem 8. Juni 2020 der Unterricht im Schulhaus wieder. Anders als bei Primar- und Sekundarschulen muss auf Weisung des Bundesamts für Gesundheit im Klassenzimmer ein Abstand von zwei Metern bei allen Anwesenden eingehalten werden. Dies bedeutet, dass es – je nach räumlicher Situation im Schulhaus  – bis zu den Sommerferien unterschiedliche Unterrichtsmodelle gibt. Während an gewissen Schulen praktisch alle Jugendlichen den Präsenzunterricht besuchen können, gibt es an anderen Standorten eine Mischung zwischen Präsenz- und Fernunterricht. Erfreulicherweise können aber als Ersatz für die Maturfeiern Zeugnisübergaben mit der Teilnahme von Familienangehörigen in kleinem Rahmen – immer unter Einhalten der Schutzkonzepte – durchgeführt werden.

Eine gute Nachricht gibt es auch für Fasnachtscliquen und andere Vereine, die die Schulräume ab dem 8. Juni abends wieder nutzen können. Auch die offene Kinder- und Jugendarbeit kann  ihren Betrieb mit einigen Einschränkungen nun wieder aufnehmen.

Ab Samstag, den 6. Juni 2020, ist es den Individualsportlerinnen und -sportlern wieder erlaubt, auf den Sportanlagen den Trainingsbetrieb aufzunehmen. Damit weiterhin ein Contact Tracing möglich ist, gilt es, mit Präsenzlisten die Nachverfolgung enger Kontakte sicherzustellen. Weiter ist es leider immer noch nicht möglich, die Garderoben und sanitären Anlagen auf den Sportanlagen in vollem Umfang zu nutzen. Dies alles ist aber eine klare Verbesserung zum Zustand der letzten Wochen, als die Anlagen nur von sehr wenigen Sportlerinnen und Sportlern genutzt werden konnten und zum Beispiel älteren Personen der Zutritt verwehrt blieb.

Nun, da die Tage wärmer werden, öffnen am Samstag, 6. Juni 2020 auch alle städtischen Gartenbäder. Noch gibt es gewisse Unklarheiten. So muss in den kommenden Tagen zusammen mit dem Bundesamt für Gesundheit und dem Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt abgeklärt werden, wie viele Personen maximal in einem Gartenbad gleichzeitig das schöne Wetter geniessen dürfen. Weil die Saison kürzer ist und ein Abonnement nicht in jedem Fall zum Eintritt berechtigt, hat sich das Erziehungsdepartement entschlossen, für die gesamte Saison 2020 die Preise der Saisonabonnements zu reduzieren (mehr dazu auf www.jfs.bs.ch/gartenbaeder). Abonnemente können ab sofort im Webshop www.ed-shop.ch bestellt werden.

Erziehungsdepartement

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