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Rebgasse 11: Besetzer zum Verlassen der Liegenschaft aufgefordert

Medienmitteilung

Finanzdepartement

Medienmitteilung der Zentralstelle für Staatlichen Liegenschaftsverkehr -- Die leerstehende Liegenschaft an der Rebgasse 11 wurde Ende Oktober von einer Gruppe junger Menschen besetzt. Der Kanton kann allerdings die Besetzung einer Liegenschaft grundsätzlich nicht tolerieren. Zudem besteht im vorliegenden Fall Einsturzgefahr des Dachstockes bei Sturm und Schnee. Deshalb wurde den Besetzerinnen und Besetzern eine Frist zum Verlassen des Gebäudes gesetzt.

Ein guter Teil der Gruppe hat seinen bisherigen Wohnsitz nicht im Kanton Basel-Stadt; die Besetzerinnen und Besetzer möchten mit ihrer Hausbesetzung – einer eindeutig illegalen Handlung – ein politisches Zeichen setzen. Die Zentralstelle für staatlichen Liegenschaftsverkehr (ZLV), die seit Kurzem im Besitz dieser Liegenschaft ist, hat gestern Montag eine Dreierdelegation zu einem Gespräch empfangen. Der Delegation wurde dabei dargelegt, dass die Besetzung einer Liegenschaft grundsätzlich nicht toleriert werden könne, da dies einen Affront gegenüber all jenen Wohnungssuchenden und Mietern darstellt, die sich normal bewerben bzw. eine ordentliche Miete bezahlen. Zudem ist bei Sturm und Schnee der Dachstock der Liegenschaft einsturzgefährdet. Deshalb hat die ZLV den Besetzerinnen und Besetzern eine Frist zur freiwilligen Räumung des Gebäudes gesetzt.

Bis zum Erreichen der Pflegebedürftigkeit hat während Jahrzehnten dieselbe Mieterschaft das Haus an der Rebgasse 11 bewohnt. Die Auflösung des langjährigen Mietverhältnisses erfolgte im April 2003 und wurde von einer kirchlichen Organisation übernommen. Nach einer ersten Bestandesaufnahme unter Beizug von Bauexperten kam die ZLV zum Schluss, dass der Dachstock des Hauses einsturzgefährdet ist und deshalb ein weiteres Bewohnen der Liegenschaft aus Sicherheitsgründen nicht in Frage kommt. Deshalb wurde von einer weiteren Vermietung abgesehen. Für die dringend notwendige Sanierung der Liegenschaft sind die erforderlichen Gelder umgehend ins Budget 2004 eingestellt worden.

Die Liegenschaft Rebgasse 11 bildet zusammen mit vier weiteren Häusern ein Ensemble. Diese vier Liegenschaften wurden im Rahmen einer Portfoliobereinigung erst kürzlich von der IWB an die ZLV übertragen. Auf demselben Geviert steht auch eine Anlage der IWB.

Weitere Auskünfte

Niklaus Wild, Leiter ZLV, Finanzdepartement, Tel. 061 267 99 15