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Entscheid über finanzielle Unterstützung des Kantons Basel-Stadt für die Erneuerung der Wasserfallenbahn noch offen

Medienmitteilung

Finanzdepartement

In diversen Medien wurde in den letzten Tagen mehrfach berichtet der Kanton Basel-Stadt beteilige sich nicht an den Kosten für die Erneuerung der Wasserfallenbahn. Die Behandlung des entsprechenden Geschäftes durch den Regierungsrat steht allerdings zur Zeit noch aus.

Die Vorsteherein des Finanzdepartements, Regierungsrätin Eva Herzog, wurde am 8. November 2005 von einer lokalen Zeitung angefragt, ob sich Basel-Stadt an der Finanzierung der Wasserfallenbahn beteilige. Als Finanzdirektorin und Vorsitzende des Lenkungsausschusses Partnerschaftsverhandlungen auf baselstädtischer Seite ging sie automatisch davon aus, dass es sich um ein neues partnerschaftliches Geschäft handeln müsse und antwortete entsprechend vorsichtig. Sie sagte unter anderem aus, es müsse ja nicht alles partnerschaftlich geregelt werden. Aus politischer Vernunft gab sie bewusst keinerlei Versprechungen oder Zusagen irgendwelcher Art ab.

Die anfragende Person war nicht die Autorin des späteren Artikels, hatte selbst keine Kenntnis vom Thema und wusste entsprechend über den Kontext der Anfrage nicht Bescheid. Deshalb konnte Eva Herzog auch nicht feststellen, dass sie die falsche Adressatin war. Die Anfrage hätte nämlich eigentlich Regierungsrat Jörg Schild in seiner Funktion als oberster Schirmherr über den Lotteriefonds unterbreitet werden müssen. Eva Herzog wusste damals noch nicht, dass ein Gesuch an den Lotteriefonds Basel-Stadt gestellt worden war, weshalb sie wahrheitsgetreu aussagte, die Wasserfallenbahn seien bisher im Regierungsrat kein Thema gewesen. Das "bisher" wurde dann im Zeitungsartikel leider weggelassen, womit Herzogs Aussage die unterschwellige Bedeutung bekam, der Regierungsrat habe die Frage einer finanziellen Beteiligung an der Wasserfallenbahn zwar erörtert, aber eine Unterstützung sei kein Thema. Leider wurde Eva Herzog der Artikel mit ihrem Statement auch nicht vorgängig zum Gegenlesen vorgelegt.

Der Regierungsrat wird voraussichtlich in seiner Sitzung vom kommenden Dienstag, 6. Dezember 2005 über das eingereichte Lotteriefondsgesuch entscheiden. Der entsprechende Entscheid wird abhängig sein von der Höhe der im Lotteriefonds verfügbaren Gelder und den sich daraus ergebenden Möglichkeiten für eine Unterstützung der Gondelbahn auf die Wasserfallen.

Weitere Auskünfte

Regierungsrätin Dr. Eva Herzog, Vorsteherin Finanzdepartement, Telefon +41 (0)61 267 95 50