Fehler in der elektronischen Steuererklärung BalTax behoben
MedienmitteilungFinanzdepartement
Zwei in der neuen elektronischen Steuererklärung BalTax 2005 aufgetretene Fehler sind von der Steuerverwaltung umgehend behoben worden. Die korrigierte Fassung steht ab sofort im Internet zur Verfügung; es werden keine neuen CDs versandt.
Für das Steuerjahr 2005 hat die Steuerverwaltung eine vollständig neue Lösung der elektronischen Steuererklärung BalTax realisiert. Gerade bei einem neuen Produkt wie BalTax 2005 ist die Steuerverwaltung auf das Feedback der Bevölkerung angewiesen und dankbar für Anregungen und Verbesserungsvorschläge.
Zum neuen BalTax-Programm sind bereits zahlreiche sehr positive Reaktionen eingegangen. Leider haben sich aber auch zwei kleinere Fehler eingeschlichen:
- Beim Versicherungsabzug wird bei der direkten Bundessteuer anstelle des Betrags von CHF 2'250.- einer von CHF 2'550.- angerechnet. Die Steuerverwaltung wird diesen Abzug jedoch von Amtes wegen auf den korrekten tieferen Betrag berichtigen und auf dem Veranlagungsprotokoll ausweisen. Dies betrifft in erster Linie alleinstehende Rentnerinnen und Rentner.
- Beim Steuerkalkulator, mit dem die Steuerpflichtigen am Ende der Datenerfassung die voraussichtliche Steuerbelastung berechnen können, hat sich ein Fehler bei der Vermögenssteuer ergeben. Diese wird beim Total "Voraussichtlicher Steuerbetrag 2005" doppelt ausgewiesen. Auf die effektive Rechnungsstellung hat dies aber keinen Einfluss.
Beide Fehler sind bei den im Internet verfügbaren Download-Installationen umgehend berichtigt worden und können ab sofort von dort herunter geladen werden. Zudem befindet sich ein separater Steuerkalkulator auf der Homepage der Steuerverwaltung unter www.steuerverwaltung.bs.ch und die korrekte Vermögenssteuer kann auch mit Hilfe der Tarif-Tabelle am Ende der Wegleitung einfach ermittelt werden.
Die Steuerverwaltung entschuldigt sich für die in diesem Zusammenhang entstehenden Unannehmlichkeiten.