Sanierung der Liegenschaft an der Roggenburgstrasse mit grosser Wahrscheinlichkeit möglich
MedienmitteilungFinanzdepartement
Die Experten sind sich einig dass die vom Flugunfall betroffene Liegenschaft an der Roggenburgstrasse mit grosser Wahrscheinlichkeit saniert werden kann. Weiter hat der Regierungsrat heute Morgen erste Entscheide zur finanziellen Unterstützung der betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner getroffen.
Heute Morgen fand in der vom Flugunfall betroffenen Liegenschaft an der Roggenburgstrasse ein weiterer Augenschein im Beisein sämtlicher beigezogenen Experten statt. Dabei kamen die Experten gemeinsam zum vorläufigen Schluss, dass die Liegenschaft mit grosser Wahrscheinlichkeit saniert werden kann. Die abschliessende Beurteilung wird bis Mitte August vorliegen. Weiter steht fest, dass die Liegenschaft nur in unbewohntem Zustand saniert werden kann; die Arbeiten werden nach heutiger Schätzung 6-12 Monate in Anspruch nehmen; die Sanierung soll so rasch als möglich durchgeführt werden. Nach abgeschlossener Sanierung werden die Betroffenen in ihre angestammten Wohnungen zurückkehren können, falls sie dies wünschen.
Wie bereits gestern mitgeteilt, ist der Kanton bestrebt, die Betroffenen zumindest wirtschaftlich schadlos zu halten - allerdings ohne Anerkennung einer Haftpflicht für den Schadensfall. Heute hat der Regierungsrat in diesem Zusammenhang erste Entscheide getroffen. Primärer Ansprechpartner für die Übernahme der Kosten sind klar die Privatversicherungen der betroffenen Mieterinnen und Mieter. In jenen Fällen, wo gar keine oder keine ausreichende Versicherungsdeckung besteht, ist der Regierungsrat bereit, die notwendigen Auslagen in folgenden Bereichen zu tragen: vorübergehende externe Unterbringung und Verpflegung im Hotel, Umzugskosten und Aufwand für Räumung und allfällige Zwischenlagerung des Hausrates. Der Kanton wird diese Kosten bei Bedarf vorfinanzieren und anschliessend seinerseits mit den Versicherungen des Verursachers des Flugunfalls über die Kostenübernahme verhandeln. Die Mieterinnen und Mieter müssen für diese Kosten nicht aufkommen.
Der Regierungsrat hat weiter entschieden, dass die Mietpreisdifferenz, welche die betroffenen Personen bis zur Rückkehr in die Roggenburgstrasse für ein vergleichbares Mietobjekt vorübergehend zu tragen haben, vom Kanton übernommen wird. Immobilien Basel-Stadt hat ein ausreichendes Angebot an Ersatzwohnungen; für Ersatzobjekte anderer Vermieter ist vorgängig eine Kostengutsprache bei Immobilien Basel-Stadt einzuholen.
Dem Regierungsrat ist es ein Anliegen, nochmals klar festzuhalten, dass der Kanton nicht der Verursacher dieses tragischen Unfalls ist, sondern seinerseits zu den Geschädigten gehört. Er setzt sich jedoch dafür ein, die betroffenen Mieterinnen und Mieter zu unterstützen und Härtfälle zu vermeiden. Auch die Betreuung der betroffenen Personen durch Care-Link wird weiterhin aufrecht erhalten.