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Steinengraben 51: Besetzer zum Verlassen der Liegenschaft aufgefordert

Medienmitteilung

Finanzdepartement

Gestern Abend wurde den Besetzerinnen und Besetzern der Liegenschaft am Steinengraben 51 eine Frist für das freiwillige Verlassen des Gebäudes gesetzt. Der Zustand des Gebäudes lässt ein Verbleiben der Besetzenden schon aus Gründen der Sicherheit nicht zu.

Eine Delegation des Finanzdepartements hat sich gestern Abend mit einer Vertretung der Besetzerinnen und Besetzer der Liegenschaft am Steinengraben 51 zu einem Gespräch getroffen. Dabei wurde den Besetzerinnen und Besetzern mitgeteilt, dass die geforderte Zwischennutzung nicht möglich ist. Gleichzeitig wurden sie aufgefordert, das Gebäude spätestens bis Sonntag, 6. Mai 2007, um 24.00 Uhr freiwillig zu verlassen.

Der Kanton lehnt die Besetzung des kurzzeitig leer stehenden Gebäudes ab. Die besetzte Liegenschaft befindet sich im Zustand einer Baustelle und erfüllt im aktuellen Zustand weder die erforderlichen Sicherheits- noch die Hygieneanforderungen. Diese Mängel beinhalten ein Risiko für die Besetzerinnen und Besetzer. Der Kanton ist nicht bereit, die sich daraus ergebende Verantwortung und Haftung zu tragen.

Auf dem Grundstück am Steinengraben 51 soll ein neues Gebäude für die Zentrale Informatik-Dienststelle des Kantons errichtet werden. Das jetzt besetzte Gebäude soll hierfür abgerissen werden. Die Rückbauarbeiten haben bereits begonnen; die Strom- und Wasser-Infrastrukturen sowie die sanitären Anlagen sind bereits rückgebaut. Weiter wurden Probebohrungen an den Fussböden vorgenommen, welche grössere Löcher hinterlassen haben.

Die Liegenschaft am Steinengraben 51 wurde am 1. Mai 2007 besetzt.

Weitere Auskünfte

Andreas Kressler, Geschäftsleiter ZLV, Finanzdepartement, Telefon +41 (0)61 267 99 15