Versammlung der Bewohnerschaft der Überbauung an der Roggenburgstrasse
MedienmitteilungFinanzdepartement
Am Mittwochnachmittag fand eine Veranstaltung für die Bewohnerinnen und Bewohner der Überbauung an der Roggenburgstrasse in Basel statt die vom Flugunfall vom Montag betroffen sind. Die Verwalterin der Liegenschaft Immobilien Basel-Stadt informierte über den Zustand der Überbauung und präsentierte Lösungsvorschläge für die zukünftige Unterbringung der Betroffenen. Den Betroffenen steht weiterhin eine professionelle Anlaufstelle für Fragen Anliegen und Probleme zur Verfügung. Regierungsrat Guy Morin sprach ihnen die Unterstützung der Basler Regierung zu.
Andreas Kressler, Geschäftsführer der Immobilien Basel-Stadt, unterstrich die Bestrebung, eine Sanierung der vom Flugunfall betroffenen Liegenschaft zu erreichen. Deshalb wird in diesem Moment die ganze Liegenschaft eingerüstet und bedeckt, damit nicht weiterer Schaden entsteht. Gleichzeitig betonte Kressler aber, dass zum heutigen Zeitpunkt eine definitive Aussage über die Sanierbarkeit der Liegenschaft schwierig ist.
Immobilien Basel-Stadt geht aber davon aus, dass die Mieterinnen und Mieter frühestens in sechs Monaten in ihre Wohnungen zurückkehren können. Deshalb unterbreitete sie den betroffenen Bewohnerinnen und Bewohnern eine Liste mit alternativen Wohnungen, die von ihnen per sofort bezogen werden könnten. Bei Interesse werden sie gegenüber anderen Interessenten prioritär behandelt. Falls die Liegenschaft an der Roggenburgstrasse saniert werden kann, ist die Rückkehr der Betroffenen in ihre angestammten Wohnungen garantiert.
Weiterhin aufrecht gehalten wird die Begleitung der Betroffenen. Das spezialisierte Unternehmen Care-Link ist Anlaufstelle für jegliche Fragen und Probleme, die sich im Zusammenhang mit der besonderen Situation der Betroffenen ergeben. Care-Link steht im engen Kontakt zur Kantonsverwaltung, welche die Anliegen der Betroffenen bearbeitet.
Der anwesende Regierungsrat Guy Morin sicherte den betroffenen Bewohnerinnen und Bewohnern die Unterstützung des Gesamtregierungsrates zu. Der Kanton ist bestrebt, die Betroffenen zumindest wirtschaftlich schadlos zu halten, ohne damit aber eine Haftpflicht für den Schadensfall anzuerkennen.