Wittlingerstrasse 130: Pensionskasse Basel-Stadt und Immobilien Basel-Stadt ziehen Urteil der Mietschlichtungsstelle weiter
MedienmitteilungFinanzdepartement
Gemeinsame Medienmitteilung der Immobilien Basel-Stadt und der Pensionskasse Basel-Stadt -- Die Pensionskasse Basel-Stadt (Eigentümerin) und Immobilien Basel-Stadt (Immobilienbewirtschafterin) ziehen das Urteil der Mietschlichtungsstelle Basel-Stadt an das Zivilgericht weiter. Aus Sicht der Eigentümerin widerspricht das Urteil der gängigen Praxis des Bundesgerichts, welche Kündigungen bei umfassenden Sanierungen von Liegenschaften schützt.
Die Mietschlichtungsstelle des Kantons Basel-Stadt hat am 22. Juni 2012 den Urteilsvorschlag gemacht, dass die Kündigungen für die Liegenschaft an der Wittlingerstrasse 130 missbräuchlich seien. Die Pensionskasse Basel-Stadt und Immobilien Basel-Stadt akzeptieren diesen Urteilsvorschlag nicht und haben aus folgenden Gründen beschlossen, dieses Urteil an das Zivilgericht des Kantons Basel-Stadt weiterzuziehen: Der Urteilsvorschlag der Schlichtungsstelle widerspricht der geltenden Praxis des Bundesgerichts, welche die Kündigung für eine umfassende Sanierung schützt.
Die Eigentümerin, die Pensionskasse Basel-Stadt, hat aufgrund von verschiedenen Analysen und Studien bereits im letzten Jahr entschieden, die Liegenschaft aus den 1970-er Jahren umfassend zu sanieren und dafür noch vor der Vornahme der Kündigungen ein Bauprojekt gestartet. Es müssen sämtliche Leitungen, Küchen, Bäder, Böden etc. saniert sowie das Gebäude erdbebensicher gemacht werden. Das Gebäude wird zudem im Minergie-Standard umfassend energetisch erneuert. Dies hat zur Folge, dass in allen Zimmern gebaut wird und die Wohnungen sich während der Bauphase im Zustand eines Rohbaus befinden. Aufgrund dieser Eingriffstiefe kann die Eigentümerin die Verantwortung für eine Sanierung im bewohnten Zustand nicht übernehmen (Bauimmissionen, Staub, Unfallrisiko).
Immobilien Basel-Stadt wird das Bauprojekt gemäss Zeitplan weiterbearbeiten und die Detailplanungen vorantreiben. Das generelle Baubegehren, das der Mieterverband angefochten hatte, ist vom Bauinspektorat genehmigt worden und die Vergabe der Architekturarbeiten ist erfolgt. Damit sind die Voraussetzungen gegeben, um die bereits intensiv laufenden Projektierungsarbeiten für das Bauprojekt weiter zu konkretisieren und voranzubringen. Nach der Sanierung entstehen an der Wittlingerstrasse 28 attraktive Familienwohnungen mit einem einfachen, aber modernen Standard.
Weil mit den vom Mieterverband angestrengten Verhandlungen an der Mietschlichtungsstelle bzw. mit dem Weiterzug des Urteils an das Zivilgericht nun ein Rechtsverfahren in Gang gesetzt wurde, sehen die Pensionskasse Basel-Stadt und Immobilien Basel-Stadt davon ab, erneute Verhandlungen zwischen den betroffenen Parteien zu führen.