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Der Kanton gibt die Senkung des Referenzzinssatzes auf 2% unaufgefordert an die Mieterinnen und Mieter von Kantonsliegenschaften weiter

Medienmitteilung

Finanzdepartement

Der Referenzzinssatz ist um 0,25% gesunken und beträgt neu 2%. Wie seit vielen Jahren gibt der Kanton auch dieses Mal die Senkung für die Kantonsliegenschaften unaufgefordert weiter.

Das Bundesamt für Wohnungswesen hat den Referenzzinssatz um 0,25% auf 2% gesenkt. Mieterinnen und Mieter von Kantonsliegenschaften werden deshalb von einer Mietzinssenkung profitieren. Seit vielen Jahren hat der Kanton die Referenzzinssenkung immer und unaufgefordert an ihre Mieterinnen und Mieter weitergegeben, allein in den vergangenen 5 Jahren 6 Senkungen in Folge. Dies bedeutet, dass für viele Mieterinnen und Mieter der Mietpreis tiefer ist als noch einige Jahre zuvor.

Abgesehen von Ausnahmen wie beispielsweise Bewohnerinnen und Bewohner von WEG-Liegenschaften (durch den Bund subventionierte Liegenschaften), werden die Mieterinnen und Mieter von Immobilien Basel-Stadt kontaktiert werden. Die Mietzinssenkung durch die Senkung des Referenzzinssatzes beträgt 2,71%. Da die negative Teuerung und die Unterhaltspauschale bei der Berechnung des neuen Mietzinses berücksichtigt werden, fällt dieser individuell aus. Grundsätzlich können aber die Mieter von Kantonsliegenschaften mit einer Mietzinssenkung rechnen.

Weitere Auskünfte

Dr. Barbara Neidhart, Telefon +41 (0)61 267 46 27 Leiterin Kommunikation & Marketing Immobilien Basel-Stadt