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Gespräch zwischen der Gemeinde Allschwil, Immobilien Basel-Stadt und den Besetzern des Schiessstands am Allschwilerweiher

Medienmitteilung

Finanzdepartement

Heute Nachmittag fand ein Gespräch zwischen der Gemeinde Allschwil, Immobilien Basel-Stadt und den Besetzern des Schiessstands am Allschwilerweiher statt. Eine permanente Nutzung durch die Besetzer oder eine Zwischennutzung ist nicht möglich, die Besetzer wurden aufgefordert, das Areal zu verlassen.

Die Besetzer des Allschwilerweihers haben Immobilien Basel-Stadt vorab gebeten, den eingereichten Strafantrag zurückzuziehen und zudem mitgeteilt, dass Sie nicht an einer Zwischennutzung, sondern an einer langfristigen Nutzung (ohne Mietzins, aber gegen Bezahlung von Wasser und Strom) interessiert seien. Immobilien Basel-Stadt und die Gemeinde Allschwil haben die Situation nochmals analysiert und den Besetzern folgendes mitgeteilt.

Eine langfristige Nutzung des Gebäudes ist nicht möglich, da auf dem Areal des Schiessplatzes ein öffentlicher Naturpark und im Bereiche der heutigen Parkplätze neue Wohnungen geplant sind.

Auch eine Zwischennutzung ist auf diesem Gebiet problematisch und kann nicht realisiert werden. Insbesondere folgende drei Gründe verunmöglichen eine Zwischennutzung:
- Das Gebäude ist nicht für eine permanente Nutzung gebaut, es wurde als Schiessstand konzipiert und intensiv genutzt. Das Areal ist aufgrund des Schiessbetriebs mit Altlasten belastet und die Bauteile der Gebäude sind am Ende ihrer Lebensdauer angelangt. Die Personensicherheit ist im Gebäude und auf dem Areal nicht gewährleistet und als Eigen-tümervertreterin kann Immobilien Basel-Stadt die Verantwortung für die Nutzung nicht übernehmen.
- Das Gebiet des Allschwilerweihers wird von einer grossen Öffentlichkeit intensiv genutzt. Für die Gemeinde Allschwil und die unmittelbare Nachbarschaft sind eine weitere Intensivierung der Nutzung durch die Pläne der Besetzer und insbesondere allfällige Lärmemissionen problematisch und nicht tolerierbar.
- Zudem ist das Areal zonenrechtlich für Wohnen und andere von den Besetzern angestrebte Nutzungen nicht zugelassen. Die angestrebten Nutzungen und die Anwesenheit einer grösseren Anzahl Personen sind aus Sicherheitsgründen und aufgrund fehlender Wohnhygiene nicht bewilligungsfähig. Deshalb wurde der Abbruch des Schiessstands beschlossen.
Aus diesen Gründen lehnen der Gemeinderat Allschwil und Immobilien Basel-Stadt eine Zwischennutzung des Schiessstands ab.

Die Gemeinde Allschwil und Immobilien Basel-Stadt haben den Besetzern nochmals mitgeteilt, dass die Besetzung des Schiessstands Allschwilerweiher illegal ist und sie sich Gefahren aussetzen, für die die Eigentümerin die Verantwortung nicht übernehmen kann. Deshalb hat Immobilien Basel-Stadt Strafantrag eingereicht und kann diesen während der Besetzung nicht zurückziehen. Die Besetzer wurden aufgefordert, das Areal zu verlassen. Nach einem Rückzug der Besetzer ohne grössere Schäden wird der Strafantrag zurückgezogen.

Weitere Auskünfte

Dr. Anton Lauber, Telefon 061 486 25 30 Gemeindepräsident Allschwil Dr. Barbara Neidhart, Telefon 061 267 46 27 Leiterin Kommunikation & Marketing Immobilien Basel-Stadt