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Warum die Kantone für die USR III sind

Medienmitteilung

Finanzdepartement

Gemeinsame Medienmitteilung der Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren der Kantone GR, SH, BS, SZ, SG, NW, AG und ZH -- Auf Einladung des Zürcher Finanzdirektors Ernst Stocker haben acht Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren der Nord-, Ost- und Zentralschweiz in Zürich dargelegt, warum sie und ihre Regierungen einhellig für die Unternehmenssteuerreform III (USR III) einstehen. Fazit: Sie sind überzeugt, dass die Vorlage allen Kantonen nützt. Ein Nein am 12. Februar würde hingegen dem Standort Schweiz schaden und nicht zu einer besseren, sondern zu einer ungünstigeren, teureren Lösung führen.

Die USR III hat bei den Kantonen zu einer seltenen Einigkeit geführt: Keine Kantonsregierung lehnt die Vorlage ab, über die das Schweizer Volk am 12. Februar abstimmt. Für die meisten Kantone ist sie von eminenter Bedeutung. Deshalb haben acht Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren verschiedenster Parteien in Zürich stellvertretend die wichtigsten Gründe dargelegt, weshalb die USR III trotz vorübergehenden Ertragsverlusten eine nachhaltige Investition in den Wirtschaftsstandort Schweiz sein wird.

Das breite Instrumentarium der Vorlage wird von den Kantonen unterschiedlich genutzt. Aber alle können es so einsetzen, dass sich die Bundesvorlage in den Kantonen gut umsetzen lässt. So kann der Kanton St. Gallen seinen vielen exportorientierten Unternehmen der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie mit einer Gewinnsteuersenkung zum Beispiel eine wesentliche Entlastung und Rechtssicherheit verschaffen. Ein Nein, so Benedikt Würth (CVP, SG), würde «zu einer schleichenden Erosion der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz» führen. Markus Dieth (CVP, AG) kündigte an, sein Kanton werde innovative Unternehmen fördern. Eva Herzog (SP, BS) zeigte sich überzeugt, dass es der Bevölkerung nur dann «gut geht, wenn es auch der Wirtschaft gut geht»: In ihrem Kanton kommen fast 500 Millionen Franken Steuererträge von den Statusgesellschaften. Ein Ja zur USR III sei auch «ein Ja zur erfolgreichen Exportnation Schweiz», sagte sie.

Ebenfalls fast die Hälfte der Unternehmenssteuererträge bestreiten die Statusgesellschaften im Kanton Schaffhausen. Bei einem Nein drohten Wegzüge, sagte Rosmarie Widmer Gysel (SVP, SH), womit die Leistungen von Kanton und Gemeinden «in Frage gestellt» wären. Die Vorlage biete dem Kanton Schaffhausen eine gute Ausgangslage für die eigene Umsetzung. Auch für den Kanton Schwyz mit einer schon heute tiefen Gewinnsteuerbelastung stellt die USR III gemäss Kaspar Michel (FDP, SZ) «genau die richtigen Mittel und Instrumente zur Verfügung». Sie erlaube es, den Werkplatz Schwyz attraktiver zu machen. Alfred Bossard (FDP, NW) sieht die Chance, dass die heute ansässigen Statusgesellschaften dank der USR III künftig mehr Substanz in Form von Arbeitsplätzen in die Schweiz bringen könnten: «Nichts tun hingegen würde bedeuten, unkontrollierbare Gewinnsteuerverluste in Kauf zu nehmen.»

Für den Kanton Zürich sei die USR III mit ihrem breiten Instrumentarium ideal, weil er sich eine starke Gewinnsteuersenkung wie in anderen Kantonen nicht leisten könne, sagte Ernst Stocker (SVP, ZH): «Ein Nein würde für den Kanton Zürich nicht günstiger, sondern teurer, weil dann beim Instrumentarium reduziert wird.» Selbst ein Kanton mit vergleichsweise wenigen Erträgen von Unternehmen wie Graubünden hat ein eminentes Interesse an der USR III: «Wir sind vor allem indirekt betroffen», begründete Barbara Janom Steiner (BDP, GR): «Der nationale Finanzausgleich NFA ist für uns als Nehmerkanton von zentraler Bedeutung. Deshalb sind wir daran interessiert, dass der Bund und die starken Kantone stark bleiben. Nur so kann der NFA seine Substanz erhalten.»

Weitere Auskünfte

Regierungsrätin Dr. Eva Herzog, Vorsteherin des Finanzdepartements, Tel. 061 267 95 50