Der Automatische Informationsaustausch zeigt Wirkung
MedienmitteilungFinanzdepartement
Bisher wurden im Jahr 2019 bei der Steuerverwaltung 319 Selbstanzeigen erfasst. Das sind erheblich weniger als in den beiden Vorjahren (2018:1‘008 und 2017:1‘700), in denen der Automatische Informationsaustausch (AIA) unmittelbar bevorstand. Der AIA zeigte folglich präventive Wirkung. Der Kanton Basel-Stadt profitiert von den daraus entstehenden Einnahmen.
Erheblicher Rückgang der Selbstanzeigen im Jahr 2019
Seit 2010 gilt in der Schweiz die sogenannte kleine Steueramnestie. Jede steuerpflichtige Person kann einmal im Leben eine straflose Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung einreichen. Sie muss dann zwar Nachsteuern und Verzugszinsen bezahlen, jedoch keine Bussen.
Bisher hat die Steuerverwaltung im Jahr 2019 319 Selbstanzeigen erfasst. Das sind erheblich weniger als in den beiden Vorjahren (2018 = 1‘008 und 2017 = 1‘700).
Straflose Selbstanzeigen gelangen auf verschiedenen Wegen an die Steuerverwaltung. Einerseits werden straflose Selbstanzeigen brieflich selbständig und unabhängig von der Steuererklärung eingereicht. Andererseits werden sie mit der Steuererklärung zusammen eingereicht. Da noch nicht alle Steuererklärungen 2018 veranlagt wurden, können sich unter den Steuererklärungen noch weitere Selbstanzeigen befinden, die in der genannten Zahl noch nicht berücksichtigt werden konnte.
Zwischenergebnisse zur Höhe der Steuermehrerträge
Wie hoch die Steuererträge für den Kanton und den Bund auf Grund der im vergangenen Jahr eingegangenen Selbstanzeigen sind, wird erst bekannt sein, wenn die Selbstanzeigen abgearbeitet sind.
Von den im Jahr 2019 bisher bearbeiteten 886 straflosen Selbstanzeigen (Vorjahr: 621) sind dem Kanton Nachsteuern inklusive Verzugszinsen von rund 7.57 Mio. Franken (Vorjahr 13.40 Mio. Franken) und dem Bund rund 1.04 Mio. Franken (Vorjahr 3.22 Mio. Franken) zugeflossen.
Bei den im Jahr 2019 erledigten straflosen Selbstanzeigen sind im Ganzen auf Kantonsebene rund 701 Mio. Franken (Vorjahr 1‘241 Mio. Franken) an bisher nicht versteuertem Vermögen bzw. Kapital und rund 30.26 Mio. Franken (Vorjahr 35.44 Mio. Franken) an bisher nicht versteuertem Einkommen bzw. Gewinn offengelegt worden.
Bei den offen gelegten Vermögenswerten handelt es sich wie bereits in den Vorjahren hauptsächlich um Bankkonti, Wertschriftendepots, Stiftungsvermögen und vor allem ausländische Liegenschaften.
Auf der Einkommensseite wurde bisher nicht versteuertes Einkommen wie Entgelte aus selbständigen oder unselbständigen Nebenerwerbstätigkeiten, Renten, Alimente sowie Miet- oder Pachterträge gemeldet.
AIA zeigte präventive Wirkung
Die höhere Zahl der Selbstanzeigen in den Vorjahren 2017 und 2018 geht auf das damals bevorstehende Inkrafttreten des AIA zurück. Der AIA zeigte folglich präventive Wirkung. Der Kanton Basel-Stadt profitierte von den daraus entstehenden Einnahmen.
Straffrei ist eine Selbstanzeige gemäss Praxis der Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt nur noch möglich, bis die entsprechenden Finanzinformationen abgerufen und dem Steuerfall zugeordnet oder die Steuerhinterziehung sonst wie entdeckt wird.
Erste Ergebnisse zum AIA
Im Jahr 2019 hat die Steuerverwaltung im Rahmen des AIA erstmals Daten über Finanzkonten für die Steuerperiode 2017 von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) erhalten. Eingegangen sind rund 79'000 Meldungen. Die Steuerverwaltung ist daran, diese Meldungen mit den deklarierten Werten (Finanzkonten im Ausland) im Wertschriftenverzeichnis abzugleichen. Dies hat dazu geführt, dass die Steuerverwaltung von in der Schweiz nicht deklarierten ausländischen Konten erfahren hat. Diese Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen.
Bislang wurde in rund 400 Fällen festgestellt, dass die Finanzkonten im Ausland im Wertschriftenverzeichnis vermutlich nicht ordentlich deklariert wurden. In diesen Fällen wurde zur Überprüfung dieses Verdachtes ein Nachsteuer- und Steuerhinterziehungsverfahren eingeleitet. Erste quantitative Ergebnisse aus diesen Verfahren sind später in diesem Jahr zu erwarten.
Die Schweiz hat im Rahmen des AIA für das Steuerjahr 2017 mit 36 Partnerstaaten Informationen über Finanzkonten ausgetauscht. Die Ende September 2019 für das Steuerjahr 2018 ausgetauschten Informationen stammen insgesamt aus 75 Partnerstaaten (darunter China, Liechtenstein und Russland).