Mietzinshilfen für Geschäfte: Grosse Nachfrage bis zum Schluss
MedienmitteilungFinanzdepartement
Die kantonale Corona-Mietzinshilfe an Basler Geschäfte entsprach einem grossen Bedürfnis. Per Gesuchsende (30. September 2020) wurden über 1‘500 Beitragsgesuche eingereicht. Davon wurden rund Dreiviertel bereits genehmigt und ausbezahlt.
Kanton unterstützt mit rund 5.5 Mio. Franken
Am 13. Mai 2020 hat der Grosse Rat einstimmig die Corona-Mietzinshilfen an Basler Geschäfte beschlossen. Das sogenannte "Dreidrittel-Modell" sieht vor, dass wenn sich Vermieter- und Mieterschaft auf eine Mietreduktion von mindestens zwei Drittel einigen, der Kanton ein Drittel des Netto-Mietzinses übernimmt. Die Frist für das Einreichen eines Gesuchs endete am 30. September 2020. Beim Finanzdepartement sind insgesamt 1‘539 Gesuche eingegangen, davon wurden bereits 1‘114 genehmigt und ausbezahlt. Im Durchschnitt wurden pro Gesuch 3‘272 Franken ausbezahlt. Die ausbezahlten Beiträge summieren sich auf insgesamt 3‘646‘000 Franken. Nach Prüfung sämtlicher Gesuche werden voraussichtlich rund 5.5 Mio. Franken für Mietzinshilfen eingesetzt.
Gastronomiebranche als grösste Nachfragerin
Von allen Branchen hat die Gastronomie die Corona-Mietzinshilfe am meisten in Anspruch genommen. Ebenfalls stark vertreten sind der Einzelhandel und Betriebe mit persönlichen Dienstleistungen wie Coiffeurbetriebe, Kosmetikinstitute, Massagestudios etc. sowie das Gesundheitswesen (Physiotherapie, Arztpraxen etc.).
Zurückhaltende Nachfrage nach Härtefallunterstützung
Am 24. Juni 2020 hat der Grosse Rat die Corona-Mietzinshilfe um ein Härtefall-Paket ergänzt. Mit diesem wurden Geschäfte im Rahmen eines Pauschalbeitrags unterstützt, welche keine Einigung mit ihrer Vermieterschaft erzielen konnten. Die Frist für das Einreichen der Gesuche hierfür endete ebenfalls am 30. September 2020. Es sind insgesamt 50 Gesuche beim Finanzdepartement eingegangen, wovon 39 bereits genehmigt und ausbezahlt wurden. Die ausbezahlten Beiträge summieren sich auf insgesamt 119‘000 Franken. Nach Prüfung sämtlicher Gesuche werden voraussichtlich rund 150‘000 Franken für die Härtefallunterstützung eingesetzt.