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Steuererklärung 2020: Frist bis 31. März 2021

Medienmitteilung

Finanzdepartement

Die Steuererklärung 2020 ist wie üblich bis zum 31. März dieses Jahres einzureichen. Eine Fristerstreckung bis 30. September 2021 kann unkompliziert telefonisch, per Post oder erstmals auch online beantragt werden. Ebenfalls telefonisch, per Post oder elektronisch sind Doppel der Steuerformulare erhältlich.

Beim Versand der Steuererklärungen wurde dieses Jahr aus ökologischen Gründen auf ein Doppelexemplar verzichtet. Darüber hinaus erhielten nur noch diejenigen Personen eine Fristverlängerungskarte, die bis anhin ihre Steuererklärung auf Papier einreichten. So konnten hunderttausende Blätter Papier eingespart werden. 

Die Fristerstreckung ist möglich:

  • online über das Steuerportal: Formular Fristerstreckung
  • telefonisch unter der Nummer 061 267 98 70;
  • per E-Mail an logistik.ds.stv@bs.ch;
  • schriftlich an: Steuerverwaltung Basel-Stadt, Fischmarkt 10, 4001 Basel.

Doppel der Steuererklärungsformulare sind kostenlos erhältlich:

  • telefonisch unter der Nummer 061 267 98 70;
  • per E-Mail an logistik.ds.stv@bs.ch;
  • schriftlich an: Steuerverwaltung Basel-Stadt, Fischmarkt 10, Logistik, 4001 Basel

Steuererklärungsdoppel können auch in der Kundenzone am Fischmarkt 10 bezogen werden.

Die Steuerverwaltung bedankt sich für Ihre Mithilfe.

Weitere Auskünfte

Sven Michal

Generalsekretär Finanzdepartement