OECD-Mindeststeuer: Einnahmen aus der Ergänzungssteuer sollen grundsätzlich an die Kantone gehen
MedienmitteilungFinanzdepartement
Der Regierungsrat unterstützt die Botschaft des Bundesrats zur OECD-Mindeststeuer im Grundsatz. Für den Standort Basel-Stadt sind Rechtssicherheit und international akzeptierte Steuerregeln wichtig. Die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer sollen nach Ansicht des Regierungsrates an die betroffenen Kantone gehen.
Der Bundesrat hat die Botschaft zur Mindestbesteuerung grosser, internationaler Unternehmen veröffentlicht. Gemäss OECD sollen sie ab 2024 eine Gewinnsteuer von mindestens 15 Prozent bezahlen. Der Bundesrat will die Mindestbesteuerung mit einer Ergänzungssteuer sicherstellen. In Abweichung zur Vernehmlassungsvorlage sollen gemäss Botschaft nur 75 Prozent (statt 100 Prozent) der Einnahmen aus der Ergänzungssteuer an die betroffenen Kantone gehen.
Basel-Stadt ist stark betroffen. Es werden voraussichtlich rund 50 in- und ausländische Unternehmen, die etwa 500 Millionen Franken Steuern im Kanton und Steuern in ähnlicher Höhe dem Bund bezahlen, die Mindeststeuer umsetzen müssen. Sie bieten in Basel-Stadt rund 30'000 Arbeitsplätze.
Einnahmen aus der Ergänzungssteuer sind sehr unsicher und können höchstens realisiert werden, wenn der Kanton seine heutige Standortqualität erhalten kann. Dafür brauchen die Kantone finanzielle Mittel. Der Kanton Basel-Stadt könnte zudem von einem weiteren Element der OECD-Reform negativ getroffen werden: In der so genannten Säule 1 des Projekts sollen zukünftig Besteuerungsrechte in Marktstaaten verschoben werden. Falls dieser Teil des Projekts umgesetzt wird, müsste der Kanton Basel-Stadt bedeutende Mindereinnahmen befürchten.
Damit der Kanton Basel-Stadt die Qualität des Standorts erhalten und die Risiken des Projekts bewältigen kann, setzt sich der Regierungsrat für einen Anteil von 100 Prozent an der Ergänzungssteuer zugunsten der betroffenen Kantone ein. Davon profitieren indirekt auch die ressourcenschwachen Kantone: Im Rahmen des Nationalen Finanzausgleichs (NFA) kommen die Mehrerträge – so sich realisieren lassen – allen Kantonen zugute.
Der Regierungsrat kann sich im Sinne des Kompromisses der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren einen Einnahmenanteil des Bundes von maximal 25 Prozent an der Ergänzungssteuer vorstellen, wenn die Aussicht auf stabile und substantielle Mehreinnahmen erhärtet ist. Sie sollen für Massnahmen eingesetzt werden, welche die Standortqualität der Schweiz verbessern. Aus Sicht des Kantons Basel-Stadt wäre es am sinnvollsten, diese Mittel für die Erhöhung der Beiträge des Bundes an die Hochschulen einzusetzen. Diese Massnahme käme der ganzen Schweiz zugute, sorgt für eine Milderung des Mangels an Fachkräften und unterstützt die Standortqualität in einer wichtigen Dimension.