Der Schalter für Barzahlungen der Steuern schliesst per Mai 2024
MedienmitteilungFinanzdepartement
Die Bargeldkasse am Schalter des Finanzdepartements wird aufgehoben. Grund dafür ist die sinkende Nachfrage der Bevölkerung. Wer aber auch zukünftig die Steuern bar bezahlen möchte, kann dies weiterhin bei den Schalterfilialen der Schweizerischen Post erledigen.
Die Anzahl der Barzahlungen am Kassenschalter des Finanzdepartements hat in den letzten Jahren stetig abgenommen. 2022 wurden noch 827 Bareinzahlungen registriert. Aufgrund der sinkenden Nachfrage wird die Bargeldkasse per Mai 2024 geschlossen. Personen, welche in letzter Zeit die Möglichkeit der Barzahlung genutzt haben, werden über die Schliessung der Kasse und die alternativen Möglichkeiten direkt informiert.
Wer auch in Zukunft die Steuern bar bezahlen möchte, kann dies weiterhin an den Schaltern der Schweizerischen Post erledigen. Dabei ist immer der entsprechende Einzahlungsschein der Steuerverwaltung Basel-Stadt zu verwenden. Über 99 Prozent der Bevölkerung überweisen heute die Steuerzahlungen bargeldlos via Zahlungsauftrag oder mit einem Online-Angebot eines Finanzdienstleisters.
Hinweise
- In der ursprünglichen Version dieser Medienmitteilung war eine unvollständige Aufzählung der Postfilialen in Basel enthalten. Korrekt ist, dass Barzahlungen der Steuern in allen Schalterfilialen der Schweizerischen Post möglich sind. Wir entschuldigen uns für dieses Versehen.
- Der Kanton Basel-Stadt bietet auf dem Steuerportal «eSteuern.BS» diverse Online-Dienste an. Dort können steuerpflichtige Personen jederzeit ihr Steuerkonto einsehen, Umbuchungen und Auszahlungen veranlassen und neue Einzahlungsscheine generieren. Um das Steuerportal nutzen zu können, ist eine Anmeldung respektive Registrierung beim «eKonto» des Kantons Basel-Stadt erforderlich. Weitere Informationen zum Steuerportal sind auf «eSteuern.BS» abrufbar.