Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Kanton Basel-Stadt schreibt Musical Theater im Baurecht aus

Medienmitteilung

Finanzdepartement

Der Grosse Rat hat im Juni 2025 entschieden, das Musical Theater im Baurecht an eine Trägerschaft abzugeben. Nun startet das zweistufige Auswahlverfahren und Interessierte können sich ab sofort bewerben. Die finale Entscheidung über die Baurechtsvergabe liegt beim Regierungsrat. Die Interessenten werden ihre Projekte im August 2026 vorstellen. Im Anschluss folgt der Vergabeentscheid, sodass eine Eigentums- und Betriebsübergabe auf den 1. Januar 2027 erfolgen kann.

Der Kanton Basel-Stadt ist Eigentümer des Musical Theaters an der Feldbergstrasse 151. Noch bis Ende 2026 wird das Gebäude in Miete von der aktuellen Betreiberschaft bespielt. Der Grosse Rat hat im Juni 2025 entschieden, dass das Musical Theater im Anschluss daran im Baurecht an eine Trägerschaft abgegeben werden soll. Diese soll eine Nutzungsidee als Kultur- und Begegnungsstätte für diesen Veranstaltungsort realisieren, welche wirtschaftlich eigenständig und tragfähig ist. 

Start zweistufiges Auswahlverfahren

Ab sofort startet das zweistufige Auswahlverfahren. Interessierte können sich bis Ende Februar 2026 mit einer Projektskizze und bis Ende Mai 2026 mit einem umfassenden Angebot bewerben. Die Angebote sollen ein Nutzungskonzept und einen darauf abgestützten Businessplan enthalten. Sie werden in einem ersten Schritt von einem interdisziplinär zusammengesetzten Begleitgremium beurteilt, welches eine Empfehlung abgibt. Der Entscheid liegt anschliessend beim Regierungsrat. Die Interessenten werden ihre Projekte im August 2026 dem Begleitgremium vorstellen. Im Anschluss folgt zeitnah der Vergabeentscheid, sodass eine Eigentums- und Betriebsübergabe auf den 1. Januar 2027 erfolgen kann. 

Gestaffelter Baurechtszins erleichtert den Start

Der Kaufpreis für die Liegenschaft beläuft sich auf 1.55 Millionen Franken. Für den Boden ist langfristig ein jährlicher Baurechtszins von rund 280'000 Franken zu entrichten. Um den Start zu erleichtern, ist eine Staffelung des Baurechtszinses vorgesehen. Das bedeutet, dass der Baurechtszins in den ersten acht Jahren reduziert ist. Die Staffelung wird der neuen Trägerschaft gewährt, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass sie keinen laufenden Betrieb übernimmt und das Gebäude für die künftige Nutzung gegebenenfalls umzubauen sowie die notwendigen Betriebsbewilligungen einzuholen hat. Zu beachten ist zudem, dass Teile des Musical Theaters in absehbarer Zeit saniert werden müssen. Wann und in welcher Form dies geschieht, liegt in der Verantwortung des zukünftigen Eigentümers. Der Grosse Rat hat dafür Ausgaben in Höhe von maximal 15 Millionen Franken bewilligt. 

Hinweise

Interessierte finden Informationen zum weiteren Vorgehen im unten verlinkten Flyer.

Weitere Auskünfte

Barbara Rentsch

Geschäftsleiterin Immobilien Basel-Stadt