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Direktabzug der Steuern vom Lohn soll in zwei Phasen umgesetzt werden

Medienmitteilung

Finanzdepartement

Die Stimmbevölkerung Basel-Stadt hat dem Direktabzug der Steuern vom Lohn zugestimmt. Die Vorlage sieht eine zweistufige Einführung vor: Zuerst setzen der Kanton und staatsnahe Betriebe den Direktabzug im Rahmen einer Pilotphase um, zwei Jahre später gilt der Direktabzug auch für Unternehmen in Basel-Stadt. Die Planung sieht vor, dass die Pilotphase frühestens per 1.1.2029 startet. Voraussetzung ist, dass das Bundesgericht die Rechtmässigkeit des Direktabzugs bestätigt. Eine entsprechende Beschwerde ist beim Bundesgericht hängig.

Basel-Stadt wäre der erste Kanton der Schweiz, welcher einen Direktabzug der Steuern vom Lohn einführt. Gemäss der Gesetzesvorlage gilt der Direktabzug für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Basel-Stadt wohnen und arbeiten. Wer den Direktabzug der Steuern vom Lohn nicht möchte, muss dies dem Arbeitgebenden aktiv melden. Die Stimmbevölkerung hat der Gesetzesvorlage am 12. Juni 2026 zugestimmt.

Beschwerde beim Bundesgericht hängig

Gegen diesen Entscheid ist am Bundesgericht eine Beschwerde eingereicht worden. Das Bundesgericht wird im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle die Rechtmässigkeit des Steuerabzugs vom Lohn überprüfen. Für den Fall, dass das Bundesgericht die Beschwerde ablehnt, hat die Steuerverwaltung Basel-Stadt den groben Zeitplan für die Einführung des Direktabzugs festgelegt.

Umsetzung geplant ab 1. Januar 2029

Die Gesetzesvorlage sieht eine zweistufige Einführungsphase vor. Zuerst sollen die Kantonsverwaltung Basel-Stadt sowie staatsnahe Betriebe den Direktabzug einführen. Zwei Jahre später soll der Direktabzug auch für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden im Kanton Basel-Stadt gelten. Arbeitgebende mit weniger als 50 Mitarbeitenden sind davon ausgenommen, sie können den Direktabzug aber freiwillig umsetzen. Der aktuelle Zeitplan sieht vor, die Pilotphase für den Kanton und staatsnahe Betriebe per 1.1.2029 zu starten, die Ausweitung auf die Privatwirtschaft würde per 1.1.2031 erfolgen. Dieser Zeitplan steht unter der Annahme, dass das Bundesgericht die Rechtmässigkeit des Direktabzugs innert Jahresfrist bestätigt und aus diesem Entscheid keine zusätzlichen, grösseren Schwierigkeiten entstehen. 

Zahlreiche offene Fragen

Die Steuerverwaltung Basel-Stadt hat erste Abklärungen in die Wege geleitet und wird nach einem allfälligen zustimmenden Entscheid des Bundesgerichts die Umsetzungsarbeiten intensivieren. Dabei müssen diverse komplexe Fragen geklärt werden. Diese betreffen beispielsweise die technische Umsetzung sowie die Einbindung in die Steuersoftware, die Ausgestaltung des Opt-out-Prinzips, die konkrete Zahlungsabwicklung, die Entschädigungsmodalitäten für Unternehmen sowie eine Vielzahl von praktischen Umsetzungsfragen. Ebenso ist zu definieren, welche staatsnahen Betriebe in die Pilotphase ab 1.1.2029 integriert werden können. 

Weitere Auskünfte

Thomas Fischer

Leiter Steuerverwaltung Basel-Stadt