Hanfpolitik des Kantons Basel-Stadt will Jugendschutz wahren
MedienmitteilungGesundheitsdepartement
Die rund 60 Hanfläden in Basel-Stadt müssen der geltenden Rechtslage Beachtung schenken. Mit entsprechenden Beschlüssen und verschiedenen Massnahmen will die Regierungsrätliche Delegation Sucht hauptsächlich dem Jugendschutz Achtung verschaffen. Gleichzeitig wird die Prävention und die Information der Bevölkerung zur derzeitigen Hanfsituation intensiviert.
In Basel-Stadt hat sich die Anzahl der Hanfläden, die widerrechtlich Cannabis verkaufen, in jüngster Vergangenheit stark erweitert. Augenfällig ist dabei die zunehmende, teils aggressive Werbung, mit der die Hanfläden in Erscheinung treten. Überprüfungen haben schliesslich ergeben, dass zahlreiche Geschäfte Cannabis auch an Jugendliche unter 18 Jahren verkaufen.
Die Staatsanwaltschaft hat seit Jahresbeginn gegen sechs Hanfläden Strafuntersuchungen eingeleitet. Dabei musste festgestellt werden, dass in einem Teil dieser Lokale, die sich in unmittelbarer Nähe von Schulhäusern befanden, regelmässig Cannabis an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft worden war. Ei-ner der Hanfläden hat im vergangenen Jahr allein durch den Verkauf von Cannabis einen Umsatz von 2,3 Millionen Franken erzielt. Bei Hausdurchsuchungen in den Hanfläden sind Cannabis in grösseren Mengen, Bargeld und Werbematerial beschlagnahmt worden. Im Keller eines Ladens wurde eine Hanfplantage entdeckt.
Das Cannabis-Angebot, vor allem aber die Abgabe an Minderjährige, steht nach Meinung der Regierungsrätlichen Delegation Sucht (Sanitäts-, Polizei- und Militär- sowie Justizdepartement) den geltenden Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes und insbesondere den Bestrebungen des Jugendschutzes diametral entgegen. Probleme ergeben sich ausserdem mit dem benachbarten Frankreich und Deutschland, wo Besitz und Konsum von Cannabis konsequenter als in der Schweiz verfolgt werden.
In Analogie zum Alkoholbereich hat die Regierungsrätliche Delegation Sucht beschlossen, dass prioritär die Abgabe von Cannabis an Jugendliche unter 18 Jahren strikter geahndet werden soll. Wer Cannabis an Jugendliche verkauft sowie wer öffentlich Werbung für den Verkauf von Cannabis macht, hat neben strafrechtlicher Verfolgung zusätzlich mit der Schliessung des Geschäfts zu rechnen. Auf diese Weise soll der derzeit unhaltbaren Situation im Bereich der Hanfläden nachhaltig entgegengetreten werden. Der Kanton Basel-Stadt verfolgt dabei weiterhin eine liberale Hanfpolitik, denn bei der Betäubungsmittelbekämpfung besteht nach wie vor Priorität bei der Verfolgung des Handels mit harten Drogen.
In einem Rundschreiben durch die Gesundheitsdienste des Sanitätsdepartements wurden die Hanfläden in Basel-Stadt auf die geltende Rechtslage aufmerksam gemacht. Danach ist der Verkauf von Cannabis nach wie vor strafbar. Mit Nachdruck wird zudem darauf hingewiesen, dass die heutige Situation mit Blick auf den Jugendschutz nicht toleriert werden kann. Die Hanfgeschäfte wurden in diesem Zusammenhang angewiesen, an gut sichtbarer Stelle an der Eingangstüre auf das Verkaufsverbot an Minderjährige aufmerksam zu machen.
Parallel zu diesen Massnahmen soll die Prävention und Information der Bevölkerung im Bereich "Hanf" verstärkt werden. In der Bevölkerung sind bezüglich der Hanfsituation nämlich Unsicherheiten auszumachen. Im Vorfeld der Revision der Betäubungsmittelgesetzgebung mit der in Aussicht gestellten Liberalisierung besteht fälschlicherweise offensichtlich die Meinung, dass der Verkauf von Cannabis bereits legal ist. Die Abteilung Jugend, Familie und Prävention des Justizdepartements wurde deshalb beauftragt, die Präventions- und In-formationsanstrengungen in diesem Bereich zu intensivieren.
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