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Kantonaler Cannabis-Bericht stellt Jugendschutz in den Vordergrund

Medienmitteilung

Gesundheitsdepartement

Medienmitteilung der Gesundheitsdienste -- Ein interdepartementaler Bericht hält die "Unité de doctrine" für den Umgang mit Cannabis im Kanton Basel-Stadt fest. Im Cannabis-Bericht wird eine detaillierte Beurteilung der aktuellen Problemlage vorgenommen und die Haltung der Behörden zu wesentlichen Aspekten deutlich gemacht. Darüber hinaus werden verschiedene Massnahmen zur Optimierung des Jugendschutzes sowie im Bereich der Bekämpfung des Handels vorgeschlagen. Der Regierungsrat hat den Cannabis-Bericht verabschiedet und gleichzeitig den Subventionsvertrag mit dem Drop In für die Jahre 2004 – 2006 genehmigt und an den Grossen Rat weitergeleitet.

"Cannabis-Konsum ist bei Jugendlichen heute weit verbreitet. Die meisten von ihnen konsumieren diesen Stoff jedoch nur gelegentlich und ohne nennenswerte gesundheitliche Probleme. Jedoch ist auch eine zunehmende Zahl von Früheinsteiger/innen und Jugendlichen mit regelmässigem Konsum zu registrieren. Der frühe Einstieg und der übermässige Konsum müssen als ernst zu nehmendes Risiko für die gesunde Entwicklung dieser Jugendlichen bezeichnet werden." Dies sind zwei Kernaussagen aus dem Kantonalen Cannabis-Bericht, welcher der Öffentlichkeit am Montag, 16. Februar 2004, im Rahmen einer Medienorientierung von leitenden Repräsentantinnen und Repräsentanten aus Verwaltung und Staatsanwaltschaft vorgestellt wurde.

Die Fachstelle Suchtfragen hat den Kantonalen Cannabis-Bericht im Auftrag der Regierungsrätlichen Delegation Sucht und in enger Zusammenarbeit mit sämtlichen in die Cannabis-Thematik involvierten kantonalen Stellen (Sanitäts-, Erziehungs-, Polizei- und Militär-, Justizdepartement sowie Staatsanwaltschaft) erarbeitet. Er stellt somit eine interdepartementale "Unité de doctrine" dar. Mit dem Bericht sollen bestehende Unsicherheiten in der Bevölkerung und in der Verwaltung bezüglich der Einschätzung der Problem- und Rechtslage vermindert, eine sachliche Diskussion unterstützt und ein der tatsächlichen Problemlage entsprechender, pragmatischer Umgang mit den Fragen und Problemen rund um den Cannabis-Konsum gefördert werden.

Die im Bericht dargestellte Entwicklung und die daraus abzuleitenden Konsequenzen ergeben zusammengefasst folgendes Bild:

Etwa die Hälfte der 16- bis 24-Jährigen in der Schweiz hat heute Erfahrungen mit Cannabis. Die meisten von ihnen sind Gelegenheitskonsument/innen. Sie konsumieren diesen Stoff in der Regel während eines begrenzten Zeitraums und weisen keine nennenswerten gesundheitlichen Probleme auf. Diese ("normalen") Konsument/-innen sollen nicht unnötig ausgegrenzt und stygmatisiert werden. Verfahren wegen Cannabis-Konsum werden also nur dann eingeleitet, wenn besondere Umstände (z.B. Belästigungen von Anwohnerinnen und Anwohnern) dies erfordern oder wenn die Konsumentinnen und Konsumenten jung sind und/oder exzessiv konsumieren.

Für gewisse Personengruppen und Individuen, wie z.B. psychisch labile Personen oder Jugendliche in kritischen Phasen der Pubertät, stellt der Cannabis-Konsum ein ernst zu nehmendes Risiko dar. In den letzten Jahren ist eine Zunahme des Cannabis-Konsums bei Jugendlichen unter 16 Jahren zu beobachten. Diese Entwicklung gibt zu Besorgnis Anlass. Nach heutiger Kenntnis ist davon auszugehen, dass der frühe Einstieg ein Risiko für die gesunde Entwicklung dieser Jugendlichen darstellt; dieses Risiko steigt, je exzessiver der Konsum ist und je jünger die Konsumentinnen und Konsumenten sind.

Ausgehend von dieser Analyse werden im Bericht schwergewichtig Massnahmen im Bereich der Früherfassung von Jugendlichen mit problematischem Cannabis-Konsum vorgeschlagen.

Als erster konkreter Schritte dazu werden an allen Schulen der Sekundarstufe I und II im Kanton Basel-Stadt schulhausspezifische Präventions- und Früherfassungssysteme eingerichtet, die es den Schulen resp. den Lehrerinnen und Lehrern erleichtern sollen, Problemsituationen rechtzeitig als solche zu erkennen und im Sinne des pädagogischen Auftrages adäquat zu handeln. Als unterstützende Massnahme steht den Lehrpersonen sowie den Schülerinnen und Schülern ab Sommer 2004 in der Drogenberatungsstelle Drop In ein spezifisches Interventions- und Beratungsangebot zur Verfügung.

Da Drogen- und Suchtprobleme bekanntlich grenzüberschreitende Phänomene darstellen, wird gemeinsam mit den involvierten Stellen darauf hingearbeitet, die neuen Massnahmen mit den Nachbarkantonen und dem benachbarten Ausland abzustimmen. Als aktuelles Resultat dieser Bemühungen wird das neue Beratungs- und Interventionsprogramm, welches das Drop In anbieten wird, mit Unterstützung des Bundesamts für Gesundheit in Bern und dem Gesundheitsministerium in Bonn / Berlin als regionales und binationales Projekt in der Nordwestschweiz und in Süddeutschland / Südbaden realisiert. In der Nordwestschweiz sind die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Aargau aktiv involviert. Für die Gesamt-koordination zeichnet die Fachstelle Suchtfragen des Sanitätsdepartementes Basel-Stadt verantwortlich.

Im Bereich des Handels mit Cannabis kommt der Bericht zum Schluss, dass die Zahl der im Kanton Basel-Stadt noch offenen Cannabis-Läden dank der intensiven Massnahmen von Staatsanwaltschaft und Polizei zwar massgeblich reduziert werden konnte, dass jedoch immer noch eine beträchtliche Menge an Cannabis auf unterschiedlichen Kanälen zum Verkauf gelangt. Infolge der grossen Nachfrage und der möglichen grossen Gewinne muss permanent damit gerechnet werden, dass die Anzahl der Cannabis-Läden unkontrolliert steigt und dass gewerbsmässig Cannabis zur Cannabis-Gewinnung angepflanzt wird. Damit verbunden besteht auch die Gefahr, dass der Basler "Cannabis-Markt” eine Anziehungskraft auf Menschen aus dem benachbarten Ausland ausübt. Diesen Tendenzen soll weiterhin mit repressiven Mitteln entgegengetreten werden.

Im Verlauf der Erarbeitung des Berichtes wurde deutlich, dass die Situation sowohl im Bereich des Konsums als auch des Handels geprägt ist von Widersprüchlichkeiten, die sich insbesondere aus der Diskrepanz zwischen der gesellschaftlichen Entwicklung und der geltenden Gesetzgebung ergeben. Es wird festgestellt, dass in weiten Teilen der Bevölkerung der Cannabis-Konsum - analog zum Alkohol- und Tabakkonsum - nicht mehr als kulturfremd empfunden wird. Das heute geltende Betäubungsmittelgesetz stimmt somit insbesondere in Bezug auf die Einschätzung der Strafwürdigkeit des Konsums nicht mehr mit den gesellschaftlichen Realitäten überein. Die aktuelle Gesetzgebung erschwert oder verhindert sogar eine vernünftige, den heutigen Verhältnissen angepasste Politik im Bereich des Cannabiskonsums und -handels.

Der Regierungsrat hat den Cannabis-Bericht verabschiedet und damit die im Kanton Basel-Stadt eingeschlagene Politik bestätigt. Gleichzeitig hat er den neuen Subventionsvertrag mit dem Drop In für die Jahre 2004 - 2006 genehmigt, welcher jährliche Betriebsbeiträge von CHF 750'000 vorsieht. Damit wird das Beratungsangebot für Menschen, die mit einer Drogenproblematik belastet sind, sichergestellt.

Weitere Auskünfte

Dr. Regine Dubler Tel. 061 267 95 98 Leiterin Gesundheitsdienste Sanitätsdepartement Basel-Stadt Klaus Meyer Tel. 061 267 95 39 Leiter Fachstelle Suchtfragen Sanitätsdepartement Basel-Stadt

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