Meldepflicht von Hundebissen
MedienmitteilungGesundheitsdepartement
Seit dem 2. Mai 2006 sind Hundebisse bei Menschen oder anderen Tieren aber auch Anzeichen übermässiger Aggression von Hunden dem kantonalen Veterinäramt zu melden. Das ist eine der Massnahmen zum Schutz vor gefährlichen Hunden die der Bundesrat erlassen hat.
Der Bundesrat hat am 12. April 2006 Massnahmen zum Schutz vor gefährlichen Hunden erlassen. Die Massnahmen zielen in erster Linie auf die Vorbeugung von Vorfällen mit Hunden (Hundebisse). Sie treten auf den heutigen 2. Mai 2006 in Kraft. Danach sind Ärzte, Tierärzte, Zollorgane und Hundeausbildner verpflichtet, Hundebisse bei Menschen oder anderen Tieren, aber auch Anzeichen von übermässiger Aggression dem kantonalen Veterinäramt zu melden. Die Meldung muss mit dem "offiziellen Meldeformular für Vorfälle mit Hunden" gemacht werden, welches auf der Homepage des Veterinäramtes www.veterinaeramt.bs.ch oder beim Veterinäramt des Kantons Basel-Stadt bezogen werden kann. Aufgrund der eingegangenen Meldungen überprüft das Veterinäramt den Sachverhalt und ordnet entsprechende Massnahmen an.
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