Umgang mit tot aufgefundenen Vögeln
MedienmitteilungGesundheitsdepartement
Aufgrund der aktuellen Seuchenlage wird die Vogelgrippe-Überwachung verschärft. Funde von bestimmten tot aufgefundenen Vögeln sind der Kantonspolizei zu melden.
Aufgrund der aktuellen Seuchenlage wird die Vogelgrippe-Überwachung verschärft (vgl. Medienmitteilung vom 15.Februar 2006). Demzufolge muss ein Verdacht geäussert werden, wenn
- ein toter oder kranker Schwan an einer Fundstelle
- 2 oder mehr grosse Wasservögel/Greifvögel innerhalb von 24h an einer Fundstelle
- 5 oder mehr andere Wildvögel innerhalb von 24h an einer Fundstelle
tot aufgefunden werden.
Solche Funde sind der Kantonspolizei (Tel. 061 267 71 11) zu melden, welche die tot aufgefundenen Wildvögel einsammelt und in die Tierkörpersammelstelle Basel-Stadt, Hagenaustrasse 35, bringt. Der Kantonstierarzt von Basel-Stadt veranlasst die Probeerhebung bei den angelieferten Wildvögeln.
Auch wenn das Auffinden toter Vögel nicht aussergewöhnlich ist, besteht doch die Möglichkeit, dass auch in der Schweiz Wildvögel auftauchen, welche das Vogelgrippevirus H5N1 tragen. Vorsicht ist geboten: wer einen toten Schwan oder mehrere tote Wildvögel antrifft, soll sie nicht anfassen, aber der Kantonspolizei melden. Aufgrund der aktuellen Erkenntnisse stellen Tauben und Singvögel kein Infektionsrisiko dar.
Hinweise
zum Thema Vogelgrippe vgl. auch www.bs.ch/vogelgrippe
Weitere Auskünfte
Gesundheitsdepartement
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