Vogeljagd im Kanton Basel-Stadt ab sofort verboten
MedienmitteilungGesundheitsdepartement
Angesichts der allgemeinen Seuchenlage rund um die Geflügelpest (Vogelgrippe) in der Wildvogelpopulation und zum Schutz des Nutzgeflügels hat der Kantonstierarzt Dr. Markus Spichtig ein generelles Verbot für die Vogeljagd im Kanton Basel-Stadt ausgesprochen. Diese Anordnung stützt sich auf die eidgenössische Tierseuchengesetzgebung und die kantonale Verordnung über die Tierseuchenbekämpfung.
- Die Jagd auf sämtliche Vögel ist im Kanton Basel-Stadt bis auf weiteres verboten.
- Es ist insbesondere auch verboten, im Rahmen von Selbsthilfemassnahmen Vögel wie Rabenkrähen, Eichelhäher, Elstern usw. zu erlegen.
- Erteilte Bewilligungen für den Abschuss von Vögeln sind mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Hinweise
Alles Wichtige zum Thema Vogelgrippe vgl. auch www.bs.ch/vogelgrippe
Weitere Auskünfte
Dr. Markus Spichtig Telefon +41 (0)61 385 32 14 (nur für Medien) Kantonstierarzt Leiter Veterinäramt
Kantonales Veterinäramt Telefon 061 385 32 32 kanzlei@vetamt.bs.ch
Gesundheitsdepartement
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