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Blauzungenkrankheit: Überwachungszone angeordnet

Medienmitteilung

Gesundheitsdepartement

Aus Baden-Württemberg und Ostfrankreich rückt die Blauzungenkrankheit gegen die Schweiz vor. Die von Mücken übertragene Tierkrankheit könnte auch die Schweiz erreichen. Das Bundesamt für Veterinärwesen hat deshalb in Rücksprache mit den Kantonstierärzten die ganze Schweiz zur Überwachungszone erklärt. Die bereits landesweit laufende Überwachung wird intensiviert. Die Blauzungenkrankheit ist für den Menschen ungefährlich.

Mit dem Vorrücken der Tierseuche "Blauzungenkrankheit" gegen die Landesgrenze sowie mit Blick auf die geringe Fläche unseres Landes hat das Bundesamt für Veterinärwesen die ganze Schweiz zur Überwachungszone erklärt. Die Massnahme gilt ab morgen Mittwoch, den 10. Oktober 2007. Die betroffenen Halterinnen und Halter von Wiederkäuern im Kanton Basel-Stadt werden durch das kantonale Veterinäramt Basel-Stadt über das Krankheitsbild und die vorbeugenden Massnahmen informiert.

Das Virus der Blauzungenkrankheit wird durch kleine Mücken der Gattung Culicoides übertragen und befällt Klauentiere. Der gegenwärtig im nördlichen Mitteleuropa verbreitete Virustyp führt bei Rindern, bei Schafen und Ziegen sowie angeblich auch bei Wildwiederkäuern zu Symptomen wie Lahmheit, vermehrtem Speicheln, Schwellungen am Kopf sowie offenen Stellen im Maul und an den Klauenrändern.

Die Festlegung einer Überwachungszone dient der frühzeitigen Entdeckung der Krankheit, sollte sie in die Schweiz vordringen. Ein zu diesem Zweck seit mehreren Monaten etabliertes Überwachungsprogramm stützt sich auf mehr als 160 genauestens beobachtete Rinderbetriebe. Dieses Programm wird auf dem Gebiet der Insektenüberwachung nun noch intensiviert: In der ganzen Schweiz werden zusätzliche Mückenfallen aufgestellt, um die Verbreitung der Überträgermücken zu erfassen.

Dagegen wir der Tierverkehr innerhalb der Schweiz derzeit noch nicht eingeschränkt. Sollte hier jedoch ein Fall von Blauzungenkrankheit auftreten, wird eine 20-Kilometer-Zone um die betroffene Örtlichkeit ausgeschieden. Dies wäre dann mit Einschränkungen der Tierbewegungen aus dieser Zone heraus verbunden. Mit dem Einbezug der ganzen Schweiz in die Überwachungszone müssen zudem künftig auch alle Klauentiere, die für den Export vorgesehen sind, vorgängig auf die Blauzungenkrankheit getestet werden.

Mit dem Vorrücken der Fälle gegen die Schweiz ist höchste Wachsamkeit geboten. Das Auftreten verdächtiger Symptome muss sofort dem zuständigen kantonalen Veterinäramt gemeldet werden.

Die Krankheit und ihre Symptome werden in der DVD "Achtung Blauzungenkrankheit!" vorgestellt, die das BVET kürzlich fertig gestellt hat. Die DVD kann beim BVET gratis bezogen oder unter der Web- Adresse www.bluetongue.ch heruntergeladen werden. Auf der Website sind auch weitergehende Informationen über die Blauzungenkrankheit verfügbar.

Weitere Auskünfte

Dr. med.vet. Markus Spichtig, Telefon +41 (0)61 385 32 14 Kantonstierarzt Veterinäramt Basel-Stadt

Gesundheitsdepartement

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