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Erfolgreiche Absolventen eines Hunde-Erziehungskurses erhalten eine einmalige Reduktion der Hundesteuer

Medienmitteilung

Gesundheitsdepartement

Die neue Hundeverordnung des Kantons Basel-Stadt gestattet eine einmalige Reduktion der Hundesteuer um 50 Prozent falls Hundehaltende mit ihrem Hund einen vom Veterinäramt anerkannten Hunde-Erziehungskurs besuchen und anschliessend eine praktische Prüfung bestehen.

Hunde erfüllen in unserer Gesellschaft viele wichtige Funktionen. Im städtischen Raum wird die Hundehaltung immer schwieriger. Deshalb sind mehr denn je kompetente Hundehalter gefordert, die mit ihrem Hund rücksichtsvoll in Erscheinung treten. Diese Absicht verfolgt auch die neue Hundegesetzgebung des Kantons Basel-Stadt. Neben den bereits eingeführten Präventionskursen in den Kindergärten sollen neu die Hundehalterinnen und Hundehalter mit ihren Hunden in Ausbildungskursen geschult werden.

In Erziehungskursen wird geübt, wie Begegnungen mit anderen Menschen und Hunden freundlich verlaufen und dass der Hund auf Zuruf sofort zu seinem Halter zurückkehrt. Eine Liste mit anerkannten Hunde-Erziehungskursen ist ab Mitte Oktober auf der Homepage des Veterinäramtes (www.veterinaeramt-bs.ch) einsehbar. Eine Reduktion der Hundesteuer wird gewährt, falls der Kursantritt nach dem 1. Juli 2007 erfolgt ist, dabei werden Welpenspielstunden nicht berücksichtigt. Die Kursleitung beurteilt den Kursverlauf zuhanden des Veterinäramtes.

Nach Abschluss des Hunde-Erziehungskurses melden sich die Hundehaltenden zur praktischen Prüfung bei der Geschäftsstelle der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG), Telefon 031 306 62 62, an. Prüfungstermine sind ab Januar 2008 möglich. Die Prüfung entspricht inhaltlich dem Hundehalterbrevet der SKG. Das Veterinäramt anerkennt auch vergleichbare Prüfungen anderer Anbieter. Jeder Hundehalter, der die Prüfung erfolgreich besteht, leistet einen wichtigen Beitrag zum problemlosen Halten von Hunden in unserer Gesellschaft. Die Bestätigung über die bestandene Prüfung ist anschliessend beim Veterinäramt einzureichen.

Die Rechnung der Hundesteuer ist in jedem Fall vollumfänglich und fristgerecht zu bezahlen, unabhängig vom Zeitpunkt des Kursbeginns. Personen mit Anspruch auf eine Reduktion der Hundesteuer wird der entsprechende Betrag wahlweise im folgenden Steuerjahr gutgeschrieben oder auf das gewünschte Konto überwiesen.

Die nun vom Kanton Basel-Stadt verlangte praktische Prüfung wird voraussichtlich im kommenden Jahr mit der neuen eidgenössischen Tierschutzverordnung auf Bundesebene eingeführt und für obligatorisch erklärt werden.

Die Anbieter von Hunde-Erziehungskursen sind an einer Informationsveranstaltung des Veterinäramtes Basel-Stadt bereits über diese Neuerung informiert worden. Dabei ist die Zusammenarbeit zwischen Kursanbietern und Veterinäramt geregelt worden. Zusätzlich sind die Kursleiter über die neue Hundegesetzgebung des Kantons Basel-Stadt orientiert worden.

Hinweise

Weitere Auskünfte

Dr. Markus Spichtig 061 385 32 14 Kantonstierarzt Basel-Stadt markus.spichtig@bs.ch

Gesundheitsdepartement

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