Fachleute durchleuchten Therapieangebote im Suchtbereich
MedienmitteilungGesundheitsdepartement
Mit einer Eröffnungsveranstaltung wurde heute ein Projekt zur Überprüfung des bestehenden Therapieangebots im Suchtbereich gestartet. Eingeladen waren diverse Institutionen aus dem Fachbereich Mitglieder der Gesundheits- und Sozialkommission sowie Fachpersonen aus dem Suchtbereich. An der Veranstaltung nahmen sechzig Personen teil. Die Projektergebnisse sollen dem Regierungsrat in einem umfassenden Bericht vorgelegt werden.
Die Situation im Suchtbereich hat sich in den vergangenen Jahren in Bezug auf die Zielgruppen, konsumierten Substanzen, Therapiemöglichkeiten, Konsummuster und demographische Entwicklungen verändert und verlangt eine konstante Überprüfung des Systems. Um dieses bedarfsgerecht zu betreuen, sind im Kanton eine laufende Überprüfung des bestehenden Angebots sowie rollende Bedarfsabklärungen notwendig.
Im Auftrag der Regierungsrätlichen Delegation Sucht führt die Abteilung Sucht des Gesundheitsdepartements Basel-Stadt eine Überprüfung des bestehenden Angebots sowie Bedarfsabklärungen im Suchthilfebereich durch. Einbezogen werden die Bereiche ambulante Suchtberatung, stationäre Therapie, betreutes Wohnen und Schadensminderung. Das Projekt wird dementsprechend in vier Teilprojekte unterteilt. Im Sinne einer benutzergerechten Überprüfung und Anpassung der Angebote werden alle Leistungserbringer im Suchtbereich involviert.
Mit der heutigen Eröffnungsveranstaltung wurde das Projekt unter Einbezug diverser Institutionen im Suchtbereich, Mitgliedern der Gesundheits- und Sozialkommission sowie Fachpersonen aus dem Suchtbereich gestartet. An der Veranstaltung nahmen sechzig Personen teil. Im Rahmen von Workshops wurden in den einzelnen Arbeitsgruppen erste Stellungnahmen betreffend Stärken und Schwächen des bestehenden Systems sowie dessen künftigen Chancen und Gefahren gesammelt. Diese Ergebnisse fliessen in die weitere Arbeit der Teilprojektgruppen ein.
Die Ergebnisse des Projektes sollen zum einen aufzeigen, welcher Bedarf an Angeboten in den Bereichen ambulante Beratung, Therapie inklusive Nachsorge, betreutes Wohnen und Schadensminderung für Menschen mit einer Suchtproblematik besteht. Zum anderen soll dargelegt werden, wie diesem Bedarf im Rahmen des bestehenden finanziellen Handlungsspielraums entsprochen werden kann und welche Schwerpunkte mit den vorhandenen finanziellen Ressourcen gesetzt werden sollen. Auch soll geklärt werden, ob durch eine verbesserte Koordination zwischen den Angeboten, durch die Elimination von allfälligen Doppelspurigkeiten, durch die Nutzung von Synergien oder durch Umstrukturierungen das Kosten-Nutzen-Verhältnis der eingesetzten Mittel noch verbessert werden kann. Schliesslich sind Ziele und Tätigkeiten der Akteure aus den verschiedenen Bereichen aufeinander abzustimmen. Aufgrund des zunehmenden Koordinationsbedarfs ist auch die Frage zu klären, in welcher Form künftig die Bedarfsabklärungen institutionalisiert werden sollen.
Die Projektergebnisse sollen dem Regierungsrat in einem umfassenden Bericht zur Kenntnis gebracht werden.
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