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Orientierung des Kantonsärztlichen Dienstes Basel-Stadt zur Influenza A(H1N1) ehemals Schweinegrippe genannt

Medienmitteilung

Gesundheitsdepartement

Ausgangslage:
Die pandemische Grippe (H1N1) breitet sich zurzeit weltweit aus. Deshalb hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) am 11. Juni 2009 die pandemische Phase 6 ausgerufen. Phase 6 bedeutet, dass es in mindestens zwei von sechs WHO-Regionen zu einer anhaltenden Mensch-zu-Mensch-Übertragung unabhängig von der Gefährlichkeit des Virus kommt.

Zu Beginn hat die Schweiz – wie andere europäische Länder auch – Massnahmen ergriffen, um Einschleppungen und einzelne Ansteckungen zu verhindern. Aufgrund der erwarteten zunehmenden Fallzahlen und des grossmehrheitlich milden Verlaufs der Erkrankung besteht das Ziel nun darin, die weitere Ausbreitung des Virus und deren Folgen in der Bevölkerung zu verlangsamen und zu begrenzen. Aufgrund dieser neuen Strategie, die am 9. Juli 2009 vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) lanciert wurde, richtet sich der Fokus auf Risikogruppen, d.h. auf Personen mit einem erhöhten Komplikationsrisiko.

Es gilt, sich durch persönliche Hygienemassnahmen vor einer Ansteckung durch die pandemische Grippe (H1N1) 2009 zu schützen und falls es dennoch zu einer Ansteckung kommt, das Virus nicht weiterzuverbreiten. Trotz aller Massnahmen ist mit einer weiteren Zunahme an Krankheitsfällen zu rechnen. So prognostiziert das BAG für den Herbst eine Welle von Neuerkrankungen im ganzen Land.

Empfehlungen zum Verhalten bei Verdacht auf Grippe mit Influenza A( H1N1):
Die Grippe verläuft in den allermeisten Fällen mild. Nachstehende Personen mit einem erhöhten Komplikationsrisiko (Risikogruppen) sollen sich im Krankheitsfall telefonisch von ihrem Arzt/ihrer Ärztin beraten lassen:

Risikogruppen:
• Personen über 64 Jahre
• Personen mit einer chronischen Krankheit
• Schwangere
• Kleinkinder unter 5 Jahren

Vorgehen:
• Personen mit Symptomen und Verdacht auf H1N1 sollen zu Hause bleiben. Sie sollen sich verhalten wie bei einer normalen Grippe. Ein Arztbesuch ist in den meisten Fällen nicht nötig. Wer eine Ärztin/ einen Arzt braucht, soll sich telefonisch bei der Ärztin/beim Arzt melden.
• Personen mit erhöhtem Risiko für Komplikationen müssen hingegen in jedem Fall nach telefonischer Anmeldung zum Arzt.
• Eine Behandlung mit Tamiflu® ist in den wenigsten Fällen nötig. Die Ärztin/der Arzt entscheidet, ob eine medikamentöse Behandlung notwendig ist.
• Enge Kontaktpersonen von Grippekranken müssen nicht zuhause bleiben. Sie sollen aber während sieben Tagen ihren Gesundheitszustand überwachen und zweimal pro Tag Fieber messen. Sobald sie Symptome haben, sollen sie zu Hause bleiben und, wenn nötig, einen Arzt kontaktieren.
• Am besten schützt man sich selber und die andern dadurch, dass man regelmässig die Hände mit Seife wäscht und in ein Taschentuch hustet oder niest, das dann in einen Abfalleimer entsorgt wird.

Weitere Informationen für Private und Firmen:

Webseite des Kantonsärztlichen Dienstes: www.gesundheitsdienste.bs.ch
Bundesamt für Gesundheit: www.bag.admin.ch/influenza
Weltgesundheitsorganisation: www.who.int
Hotline des BAG (8-18h): 031 322 21 00

Weitere Auskünfte

Lic. iur. Andreas Faller, Bereichsleiter, Telefon +41 (0)61 267 95 12 Dr. Eric Odenheimer, Stv. Kantonsarzt, Tel: 061 267 95 32

Gesundheitsdepartement

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