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Kaum gentechnisch veränderte Produkte auf dem Schweizer Markt

Medienmitteilung

Gesundheitsdepartement

Die Kontrollen des Kantonalen Labors zeigen Wirkung: Auf den Schweizer Markt gelangen nur noch selten bis gar keine gentechnisch veränderte Organismen in den Verkauf. Dies zeigt die neuste Kontrolle des Kantonalen Laboratoriums Basel-Stadt. Von 74 in diesem Jahr untersuchten Proben enthielt nur eine einzige Probe mehr als ein Promille gentechnisch veränderte Sojabohnen. Nachdem im letzten Jahr in vier von 41 Proben gentechnisch veränderter Leinsamen gefunden wurde waren bei der diesjährigen Nachkontrolle in Zusammenarbeit mit dem Zoll in zwölf Proben keine Spuren nachweisbar.

"Das Kantonale Labor Basel-Stadt hat in den letzten Jahren regelmässig Produkte auf gentechnische Veränderungen untersucht. Die Tatsache, dass heute kaum mehr GVO-Produkte auf dem Markt sind, zeigt die Wirksamkeit der Kontrollen", sagt Gesundheitsdirektor Carlo Conti. Im Herbst 2009 wurde via Schnellwarnsystem der Europäischen Gemeinschaft das Vorkommen von Spuren kanadischen, in der Schweiz und der EU nicht bewilligten gentechnisch veränderten (GVO) Leinsamens in Lebensmitteln gemeldet. Auch in der Schweiz wurden Spuren von GVO-Leinsaat in 4 von 41 Proben gefunden. Die Resultate der diesjährigen Nachkontrolle zeigen auf, dass Lebensmittelhandel und -industrie nach Bekanntwerden des Problems mit der GVO-Leinsaat schnell reagiert haben. Die Leinsaat auf dem Schweizer Markt enthält heute keinen gentechnisch veränderten Leinsamen.

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat zudem 2010 in 15 Geschäften 74 Proben erhoben, die Soja oder Soja in verarbeiteter Form enthielten. 28 Prozent der erhobenen Proben stammte aus Asien, 70 Prozent aus Europa und 2 Prozent aus den USA. Bei sämtlichen Proben war das Produktionsland ersichtlich. In je einer Probe wurde 0.1 Prozent resp. 0.2 Prozent der in der Schweiz zugelassenen Roundup Readyâ GVO-Sojabohne nachgewiesen, in 15 Proben betrugen die nachgewiesenen Anteile weniger als 0.1 Prozent. Bei den beiden positiven Proben handelte es sich um Produkte aus konventioneller Landwirtschaft. Eine Kennzeichnung als Lebensmittel mit gentechnisch/genetisch verändertem Soja ist jedoch nicht erforderlich, da der Höchstwert von 0.9 Massenprozent deutlich unterschritten wurde. Die Kontrollen fanden keine GVO-Sojasorten (MON89788 und A2704), die in der EU zugelassen in der Schweiz aber verboten sind. Die Einführung von klar getrennten Produktions-, Verarbeitungs- und Transportprozessen ermöglicht die Trennung von konventioneller und gentechnisch veränderter Soja und hat zu dieser deutlichen Verbesserung geführt.

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat in den letzten Jahren regelmässig Sojaprodukte auf gentechnische Veränderungen untersucht. Im letzten Jahr mussten zum ersten Mal seit dem Jahr 2000 vier von 77 Proben wegen nicht deklarierten GVO-Anteilen bis über 10 Prozent beanstandet werden. 2010 befanden sich die vier Lebensmittel aus dem asiatischen Raum, welche letztes Jahr nicht deklarierte GVO-Bestandteile von über 10 Prozent enthielten, nicht mehr auf dem Markt, was die Wirksamkeit der Lebensmittelkontrolle unterstreicht.

Informationskasten
Obwohl die weltweit angebaute und geerntete Menge an gentechnisch veränderten Sojabohnen im Jahr 2009 weiter zugenommen hat, sind nicht mehr GVO-Produkte auf dem Schweizer Markt. In der Schweiz ist nur die gentechnisch veränderte Roundup Readyâ Sojabohne zugelassen, in den USA und in Kanada sind acht verschiedene und in der EU drei verschiedene gentechnisch veränderte Sojasorten bewilligt. Lebensmittel, in denen Zutaten mehr als 0.9 Massenprozent bewilligte gentechnisch veränderte Soja enthalten, sind in der Schweiz wie in der EU mit einem Hinweis "aus gentechnisch/genetisch verändertem Soja hergestellt" zu kennzeichnen.

Weitere Auskünfte

PD Dr. Philipp Hübner Kantonschemiker Leiter Kantonales Laboratorium Telefon +41 (0)61 385 25 27

Gesundheitsdepartement

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