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Testkäufe Tabak und Alkohol im Kanton Basel-Stadt

Medienmitteilung

Gesundheitsdepartement

Zwischen November 2009 und Oktober 2010 wurden in Basel-Stadt 214 Testkäufe durchgeführt. Geprüft wurde die illegitime Abgabe von Tabakwaren oder alkoholischen Getränken an Jugendliche. Von 113 Tabaktestkäufen haben 22 Betriebe Zigaretten an Jugendliche verkauft. Bei 101 versuchten Käufen wurden den Jugendlichen Testkäufern 35 Mal Alkohol abgegeben.

Das Monitoring des Verkaufsverbots von Tabakwaren an unter 18-Jährige und des Verkaufsverbots von Alkohol an unter 16-Jährige (für Bier, Wein, Apfelwein), respektive an unter 18-jährige Jugendliche (für Alkopops, Spirituosen) dient der Überprüfung der Einhaltung der in diesem Bereich geltenden Jugendschutzbestimmungen. Die Durchführung von Testkäufen unterstützt die Umsetzung des Verkaufsverbots von Alkohol- und Tabakprodukten an Jugendliche.

Das Alter der Jugendlichen lag zum Zeitpunkt der Testkäufe zwischen 14 und 15 Jahren. Die Testkaufreihe hat folgendes Ergebnis erbracht:

  • Bei 19% aller durchgeführten Testkäufe wurde Tabak an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft. Dies ist im Vergleich zu den Testkäufen von 2008/2009 (44%) ein deutlicher Rückgang.
  • Bei 35% aller durchgeführten Testkäufe wurde Alkohol an Jugendliche im gesetzlichen Schutzalter verkauft. Diese Zahl ist verglichen mit den Testkäufen von 2008/2009 (51%) ebenfalls tiefer.

Alle Verkaufsstellen wurden schriftlich über das Ergebnis informiert und wo nötig zur Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen ermahnt.

Der nun zum zweiten Mal durchgeführte Testkaufmonitor für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen beim Verkauf von Tabakwaren und alkoholischen Getränken zeigt erfreulicherweise einen positiven Trend. Mehr Verkaufsstellen haben das Tabak- und Alkoholverkaufsverbot eingehalten.

Aus Kantonen, die seit geraumer Zeit Testkäufe durchführen ist bekannt, dass – wie sich dies nun auch im Kanton Basel-Stadt abzeichnet - durch regelmässig durchgeführte Testkäufe ein nachhaltiger Beitrag zur Durchsetzung von Jugendschutzbestimmungen geleistet werden kann.
Die Ergebnisse des Testkaufmonitors sind darüber hinaus eine wichtige Grundlage für die weitere Planung der Präventions- und Jugendschutzmassnahmen im Bereich Alkohol und Tabak. Im Verlauf des Jahres 2011 wird ein dritter Monitor durchgeführt werden. Verantwortliche Stelle ist die Abteilung Gesundheitsförderung und Prävention des Gesundheitsdepartements.

Weitere Auskünfte

Dr. med. Thomas Steffen Leiter Abteilung Gesundheitsförderung und Prävention E-Mail:

Gesundheitsdepartement

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