Revision des UKBB-Staatsvertrages geht in die Vernehmlassung
MedienmitteilungGesundheitsdepartement
Gemeinsame Medienmitteilung des Gesundheitsdepartements des Kantons Basel-Stadt und der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft -- Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben beschlossen, zur „Revision des Kinderspitalvertrages“ eine öffentliche Vernehmlassung in den bei-den Kantonen durchzuführen, welche mit dem heutigen 6. Juli beginnt. Die Revision wurde wegen der per 1. Januar 2012 umgesetzten Revision des eidgenössischen Krankenversicherungsgesetzes (KVG) notwendig.
Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben dem Gesundheits-departement Basel-Stadt sowie der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft die Ermächtigung erteilt, zur „Revision des Kinderspitalvertrages“ eine zwei Mo-nate dauernde öffentliche Vernehmlassung in den beiden Kantonen durchzuführen, welche bis zum 7. September 2012 dauert. Die Revision wurde notwendig, da mit der per 1. Januar 2012 umgesetzten Revision des eidgenössischen Krankenversicherungsgesetzes (KVG) und den darin enthaltenen Änderungen der Spitalfinanzierung wesentliche Bestimmungen auf Bundesebene neu geregelt wurden. Einige Artikel des geltenden Kinderspitalvertrags sind damit überholt und sollen nun aufgehoben werden.
Die Regierungen halten dazu fest, dass sich das Modell „Universitäts-Kinderspital beider Ba-sel (UKBB)“ als selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt der Kantone Basel-Stadt und Ba-sel-Landschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bewährt hat. Die etablierte Organisations-form des UKBB mit seinen funktionierenden Strukturen wird deshalb von der vorliegenden Revision des Staatsvertrags nicht tangiert. Das UKBB wird weiterhin als selbstständige öf-fentlich-rechtliche Anstalt im Eigentum der beiden Trägerkantone betrieben. Auch die gel-tenden Bestimmungen über das Personal bleiben bestehen. Für den Betrieb sowie die ein-zelne Mitarbeiterin und den einzelnen Mitarbeiter des UKBB ändert sich mit der vorliegenden Revision des Kinderspitalvertrags nichts.
Eine umfassende Neuverhandlung des Kinderspitalvertrags hat vor diesem Hintergrund nicht stattgefunden. Hingegen haben die beiden Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Ba-sel-Landschaft die Gelegenheit benutzt, die gesetzlichen Bestimmungen an die in den letz-ten Jahren erfolgten Veränderungen und damit an neue Rahmenbedingungen anzupassen. Neben der erwähnten Revision des KVG werden neu die Übertragung des Ende 2010 fertig gestellten Neubaus und des geltenden Baurechts an das UKBB sowie die damit einherge-hende Eigenkapitalausstattung des UKBB im Grundsatz festgehalten.
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