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Testkäufe Tabak und Alkohol im Kanton Basel-Stadt Resultate des dritten Basler Testkauf-Monitors bestätigen deren Wirkung

Medienmitteilung

Gesundheitsdepartement

Zwischen Juni 2011 und Januar 2012 wurden in Basel-Stadt bereits zum dritten Mal Testkäufe durchgeführt. Geprüft wurde die illegitime Abgabe von Tabakwaren oder alkoholischen Getränken an Jugendliche. Von 99 Tabaktestkäufen haben 29 Betriebe Zigaretten an Jugendliche verkauft. Bei 99 versuchten Käufen wurde den Jugendlichen Testkäufern 29 Mal Alkohol abgegeben.

Das Monitoring des Verkaufsverbots von Tabakwaren an unter 18-Jährige und des Verkaufsverbots von Alkohol an unter 16-Jährige (für Bier, Wein, Apfelwein), respektive an unter 18-jährige Jugendliche (für Alkopops, Spirituosen) dient der Überprüfung der Einhaltung der in diesem Bereich geltenden Jugendschutzbestimmungen. Die aktuellen Zahlen bestätigen: Die Durchführung von Testkäufen unterstützt die Umsetzung des Verkaufsverbots von Alkohol- und Tabakprodukten an Jugendliche.

Das Alter der Jugendlichen lag zum Zeitpunkt der Testkäufe zwischen 14 und 15 Jahren. Die dritte Testkaufreihe hat folgendes Ergebnis erbracht:

  • Bei 29% aller durchgeführten Testkäufe wurde Tabak an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft. Dies ist im Vergleich zu dem ersten Testkaufmonitor von 2008/2009 (44%) ein deutlicher Rückgang. Im Vergleich zum vorjährigen Monitor ist die Zahl konstant geblieben (29%).
  • Bei 29% aller durchgeführten Testkäufe wurde Alkohol an Jugendliche im gesetzlichen Schutzalter verkauft. Dies ist im Vergleich zu den letzten beiden Jahren eine starke Abnahme. Wurden im Vorjahr noch in 53% der Fälle Alkohol an Jugendliche unter dem gesetzlichen Schutzalter abgeben, ist diese Zahl nun fast um die Hälfte tiefer.

Alle Verkaufsstellen wurden schriftlich über das Ergebnis informiert und, wo nötig, zur Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen ermahnt.

Der nun bereits zum dritten Mal durchgeführte Testkaufmonitor für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen beim Verkauf von Tabakwaren und alkoholischen Getränken bestätigt den positiven Trend der Vorjahre. Mehr Verkaufsstellen haben das Tabak- und Alkoholverkaufsverbot eingehalten.

Durch regelmässig durchgeführte Testkäufe kann folglich ein wichtiger Beitrag zur Durchsetzung von Jugendschutzbestimmungen geleistet werden.

Weitere Auskünfte

Dr. med. Thomas Steffen, MPH Telefon: 061/267 45 20, E-Mail: g-p@bs.ch Kantonsarzt/Abteilungsleiter Prävention/Stv. Bereichsleiter

Gesundheitsdepartement

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