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„Basel 55+“ – Bericht zur Anpassung der Alterspolitik geht in Vernehmlassung

Medienmitteilung

Gesundheitsdepartement

Basierend auf den bisherigen Erfahrungen, der absehbaren demografischen Entwicklung, den damit zusammenhängenden Herausforderungen und den Resultaten der Bevölkerungsbefragung 55+ hat das Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt die Alterspolitik im Kanton Basel-Stadt angepasst. Eine moderne Alterspolitik muss die Heterogenität der betroffenen Bevölkerungsgruppe laufend berücksichtigen und ermöglichen, flexibel auf demografische Veränderungen und neue Herausforderungen zu reagieren. Ein entsprechender Bericht „Basel 55+ - zur Anpassung der Alterspolitik im Kanton Basel-Stadt geht nun in Vernehmlassung.

Das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt führt ein Vernehmlassungsverfahren zum Bericht zur Anpassung der Alterspolitik im Kanton Basel-Stadt „Basel 55+“ durch. Grund der Anpassung ist der demografische Alterungsprozess. Dieser ist verbunden mit einem Sinken des Anteils der unter 20-Jährigen und einem Ansteigen des Anteils der über 65-Jährigen. Schon bald wird in der Schweiz der Anteil der über 65-Jährigen den der 0- bis 19-Jährigen übersteigen. Im Kanton Basel-Stadt ist dies schon der Fall. Diese Bevölkerungsgruppe bedarf entsprechender Unterstützung, Versorgung sowie Pflege, die vom sinkenden Anteil der 20- bis 64-Jährigen zu finanzieren ist. Aufgrund dieser Entwicklung wurde die Alterspflegepolitik bereits im Jahr 2007 um die Seniorenpolitik ergänzt. Nun sollen weitere Anpassungen folgen. Sie basieren unter anderem auf den Resultaten der repräsentativen Befragung bei der über 55-jährigen Kantonseinwohnerschaft, die das Gesundheitsdepartement in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Amt ab Anfang September 2011 durchgeführt hat (Medienkonferenz vom 3. Mai 2012).

Die angepasste Alterspolitik berücksichtigt die Heterogenität der betroffenen Bevölkerungsgruppe, die verschiedene Generationen mit unterschiedlichen Bedürfnissen und Lebensentwürfen umfasst. Der stete Generationenwandel soll vorausschauend in die Planung und Umsetzung von Massnahmen einbezogen werden, damit flexibel auf künftige Herausforderungen reagiert werden kann. Diesem Umstand wird Rechnung getragen, indem die Bezeichnung Alterspolitik durch die Bezeichnung „Basel 55+“ ersetzt wird. Kommende „Alters-Generationen“ sollen so frühzeitig in die Planung und Umsetzung einbezogen werden, um ihre künftige Lebenssituation mitgestalten zu können.

Die heute immer aktivere Lebensphase bis weit ins Rentenalter hinein bietet dem Einzelnen bei entsprechender Gesundheit vielfältige Möglichkeiten und neue Chancen. Diese sollen individuell gestaltet und wahrgenommen werden können. Deshalb gilt für „Basel 55+“ der Grundsatz der Subsidiarität staatlichen Handelns, der Selbstbestimmung und Selbstverantwortung respektiert. Staatliche Institutionen sollen nur dort eingreifen, wo die Möglichkeiten der Einzelnen oder kleiner Gruppe nicht ausreichen, notwendige Herausforderungen und Aufgaben anzugehen. Die Hilfe zur Selbsthilfe hat dabei immer den Vorrang vor einer unmittelbaren Aufgabenübernahme durch den Staat selbst.

Um bereits heute absehbare gesellschaftliche Veränderungen rechtzeitig anzugehen, muss eine „moderne“ Alterspolitik zum Ziel haben, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu bewahren, die Sozialwerke zu sichern, den Generationenwandel und die unterschiedlichen Anliegen innerhalb der älteren Bevölkerung zu respektieren und die Auswirkungen verstärkter Zuwanderung in die verschiedenen Altersphasen und in die zugehörige Arbeitswelt zu antizipieren.

Dabei strebt Basel 55+ für alle älteren Menschen im Kanton ein möglichst lange selbstbestimmtes Leben bei guter Gesundheit an. Dieses Ziel wird unabhängig vom Einkommen, von der Nationalität oder vom sozialen Status verfolgt. Notwendige Veränderungsprozesse sollen aktiv und partnerschaftlich angegangen und altersbedingte Vereinsamungsrisiken minimiert werden. Dies bedingt Veränderungen in den Strukturen wie auch in den zu behandelnden Themenbereichen.

Strukturell wird eine engere Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung, den Landgemeinden, den Stadteilsekretariaten, externen Partnern und dem neugegründeten Verein „55+ Basler Seniorenkonferenz“ angestrebt. Letzterer ist im «Seniorenforum Basel-Stadt – Kanton und Seniorenorganisationen als Partner» vertreten, wo er seine Anliegen und damit verbundene Anträge einbringen kann. Um die Gesamtsicht zu wahren soll jährlich eine Konferenz Basel 55+ organisiert werden, wo Verwaltung, Landgemeinden, Stadteilsekretariate, externe Partner und der neugegründete Verein „55+ Basler Seniorenkonferenz“ Bilanz ziehen und neue künftige Herausforderungen evaluieren. Basierend auf den Resultaten der Konferenz soll ein Jahresbericht über die Aktivitäten von Basel 55+ informieren. Die repräsentative Befragung bei der über 55-jährigen Kantonseinwohnerschaft soll periodisch wiederholt werden. Inhaltlich umfassen die zehn angepassten Leitlinien die Themenschwerpunkte Existenzsicherung, Gesundheitsförderung und Prävention, Versorgungssicherheit, Betreuung und Pflege, Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzung und neue Technologien, Wohnen, Sicherheit und Mobilität, Potentiale und Fähigkeiten, Integration und Migration sowie Generationenbeziehungen. Eine der Konkretisierungen der Leitlinien stellt die seit einem Jahr redaktionell betreute Homepage www.seniorenbasel.ch dar.

Weitere Auskünfte

Regierungsrat Dr. Carlo Conti, Telefon +41 (0)61 267 95 23 Vorsteher Gesundheitsdepartement lic. iur. Philipp Waibel Telefon +41 (0)61 267 95 12 Leiter Bereich Gesundheitsdienste Gesundheitsdepartement Basel-Stadt

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