Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Die Gesundheitsregion beider Basel gemeinsam gestalten

Medienmitteilung

Gesundheitsdepartement

Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben am Dienstag an einer gemeinsamen Sitzung den Grundstein für die Gesundheitsregion beider Basel gelegt. Sie haben entschieden, dass sie ihre Spitalplanung künftig nach einheitlichen transparenten Kriterien aufeinander abstimmen, und bekräftigt, dass das Universitätsspital Basel (USB) und das Kantonsspital Baselland (KSBL) in eine neue, gemeinsame Spitalgruppe zusammengeführt werden sollen.

Für die nun abgeschlossene Prüfungsphase hatten die beiden Regierungen im Juni 2015 der Öffentlichkeit die folgenden Hauptziele genannt:

  • eine optimierte Gesundheitsversorgung der Bevölkerung der beiden Kantone
  • eine deutliche Dämpfung des Kostenwachstums im Spitalbereich
  • sowie eine langfristige Sicherung der Hochschulmedizin in der Region.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die beiden Basel nehmen die Spitalplanung künftig gemeinsam nach einheitlichen und transparenten Kriterien vor.
  • Das Universitätsspital Basel (USB) und das Kantonsspital Baselland (KSBL) sollen in eine gemeinsame Spitalgruppe zusammengeführt werden.
  • Die vier Standorte Basel, Liestal, Bruderholz und Laufen werden im Rahmen der Strategie „Vier Standorte – ein System“ bestätigt. Jeder der vier Standorte erhält für Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeitende eine klare Positionierung mit Kernaufgaben für die ganze Spitalgruppe.
  • Der Trend, planbare Eingriffe ambulant vorzunehmen, wird gefördert. Gut planbare Eingriffe sollen künftig in einer speziell konzipierten und patientenfreundlichen Tagesklinik auf dem Bruderholz vorgenommen werden.
  • Der Zusammenschluss der beiden öffentlichen Spitäler USB und KSBL erreicht auch bei konservativen Schätzungen Einsparungen für die Spitalgruppe aus Synergieeffekten von mindestens 70 Mio. Franken pro Jahr.
  • Die Kantonsfinanzen werden ab dem Start der gemeinsamen Spitalgruppe im Jahr 2020 unmittelbar entlastet durch Einsparungen von jährlich rund 10 Mio. Franken (Basel-Stadt: 3.5 Mio. Franken beim Kantonsanteil an stationäre Leistungen, Basel-Landschaft: 0.5 Mio. Franken beim Kantonsanteil und 6 Mio. Franken bei den Gemeinwirtschaftlichen Leistungen). Die Entlastung wird mittelfristig weiter zunehmen, wenn die erwarteten Synergien greifen.
  • Als Rechtsform der Spitalgruppe wird eine gemeinnützige Aktiengesellschaft angestrebt. Die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft bleiben Mehrheitsaktionäre zu mindestens 70 Prozent. - Der politische Entscheidungsprozess und die Erarbeitung der notwendigen gesetzlichen Regelwerke nehmen nun rund zwei Jahre in Anspruch.

Künftig gemeinsame Versorgungsplanung und -steuerung der beiden Basel
Die beiden Kantone haben sich darauf geeinigt, künftig die regulatorischen Tätigkeiten zu koordinieren und Planungskriterien, Abläufe sowie Prozesse für aufeinander abgestimmte Spitallisten zu definieren. Damit schaffen sie einheitliche und verbindliche Kriterien, mit denen eine gemeinsame und wirkungsvolle Versorgungsplanung in den beiden Basel erreicht werden kann.

Mit der gemeinsamen Spitalplanung und der Spitalgruppe haben die beiden Kantone im Interesse der Patientinnen und Patienten den Grundstein gelegt für die Zukunft der Gesundheitsregion beider Basel. Sie beschreiten dabei einen visionären neuen Weg in der regionalen Gesundheitspolitik. Mit Hilfe verbindlicher Kriterien, welche die Anforderungen für die Erteilung von Leistungsaufträgen an Spitäler und Kliniken definiert, werden die beiden Kantone künftig gemeinsam planen. Die Kriterienliste bildet die Basis für den transparenten Umgang mit Gesuchen zur Aufnahme auf die Spitalliste oder die Vergabe von Leistungsaufträgen und soll auf öffentliche und private Spitäler gleichermassen angewandt werden. Die beiden Regierungen wollen so wenig wie möglich und so viel wie nötig in den Spitalmarkt eingreifen, um die übergeordneten Ziele zu erreichen.

Das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt und die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft sind beauftragt worden, bis Mitte 2017 einen Vernehmlassungsentwurf für eine interkantonale Vereinbarung auszuarbeiten.

USB und KSBL: „Vier Standorte – ein System“
Im Konzept der beiden Spitäler USB und KSBL wird die Zusammenführung zu einer Spitalgruppe ausführlich dargestellt. Die Verwaltungsratspräsidenten des USB und des KSBL, Robert-Jan Bumbacher und Werner Widmer, hielten an der heutigen Medienkonferenz fest, dass jeder der Standorte innerhalb der Spitalgruppe für Patientinnen und Patienten und Mitarbeitende im Rahmen der Strategie „Vier Standorte – ein System“ eine klare Positionierung mit Kernaufgaben für die ganze Spitalgruppe erhält.

Der Standort Basel hat als Maximalversorger ein breites Leistungsangebot mit Abdeckung aller Fachdisziplinen rund um die Uhr. Er wird als universitäres Zentrum für hochkomplexe Eingriffe positioniert. Die Grundversorgung bleibt dabei mit der spezialisierten und hochspezialisierten Medizin am Standort Basel verbunden. Auf diese Weise wird eine wohnortnahe Versorgung sichergestellt.

Der Standort Liestal hat als umfassender Grundversorger im stationären Bereich ein klar positioniertes Leistungsangebot als Akutspital für die wohnortnahe Versorgung. Er ist für die erweiterte Grundversorgung rund um die Uhr zuständig und betreibt zusätzlich eine Notfallstation, eine Intensivstation, eine Intermediate Care Unit und eine Dialysestation.

Der Standort Bruderholz wird zu einem Campus mit einem innovativen Leistungsangebot. Der Campus besteht aus einer Tagesklinik für operative und interventionelle Eingriffe (TOP), einer Permanence (Walk-In Klinik) und der planbaren ambulanten und stationären Orthopädie der gemeinsamen Spitalgruppe. Daneben wird auf dem Standort Bruderholz die ambulante und stationäre Rehabilitation weitergeführt. Durch die Konzentration der planbaren Orthopädie der ganzen Spitalgruppe wird der Standort Bruderholz deutlich gestärkt. Er wird in einer längeren Transformationsphase schrittweise umgewandelt.

Der Standort Laufen wird zu einem bedarfsorientierten Gesundheitszentrum, welches sowohl die Weiterführung der stationären geriatrischen Rehabilitation als auch die Einrichtung einer Permanence mit bedarfsgerechten Öffnungszeiten umfasst. In Laufen werden zudem ausgewählte Sprechstunden angeboten und die stationäre chronische Schmerztherapie der gesamten Spitalgruppe konzentriert.

Die Einrichtung einer Permanence am Standort Bruderholz und am Standort Laufen hat zum Ziel, die Notfallversorgung über die Standorte hinweg zu optimieren, damit ungeplante ambulante Fälle vom frühen Morgen bis zum späten Abend an allen Standorten betreut werden können.

„Wir schaffen mit der neuen Spitalgruppe für die Patientinnen und Patienten eine nachhaltige, moderne Medizin. Wir bündeln Kompetenzen und Ressourcen für innovativste medizinische Versorgung in der Region und Höchstleistungen in Lehre und Forschung“, fasst Robert-Jan Bumbacher, Verwaltungsratspräsident USB, zusammen. Und Werner Widmer, Verwaltungsratspräsident KSBL, hält fest: „Der Campus auf dem Bruderholz nimmt die Entwicklung der modernen Medizin auf und wird wegweisend für die gesamte Schweiz sein.“

Die neue Webseite www.spitalgruppe.ch erklärt und veranschaulicht Interessierten die Spitalgruppe. Die Bevölkerung hat zudem die Möglichkeit, ihre Fragen an info@spitalgruppe.ch zu adressieren.

Auch bei konservativen Schätzungen können mit den beschriebenen Schwerpunktbildungen in der Spitalgruppe Einsparungen von mindestens 70 Mio. Franken pro Jahr erzielt werden. Ermöglicht werden die Einsparungen durch den Abbau von Doppelspurigkeiten, das Ausschöpfen von Synergien und Skaleneffekten sowie die gemeinsame Planung von Investitionen.

Die grössere Spitalgruppe und die Schwerpunktbildung bieten überdies optimale Bedingungen für die langfristige Sicherung der Hochschulmedizin in der Region und die bestmögliche Ausgangslage für Aus- und Weiterbildung, klinische Forschung und Entwicklung.

Der Zusammenschluss wird personalverträglich umgesetzt. Falls in bestimmten Fällen aufgrund der Angebotsverschiebung kein Stellenangebot am gleichen Standort unterbreitet werden kann, wird versucht, eine andere Stelle innerhalb der Spitalgruppe anzubieten. Alle Anstellungsbedingungen sollen in einen neuen gemeinsamen Gesamtarbeitsvertrag überführt werden, der mit den Sozialpartnern ausgearbeitet wird. Dasselbe gilt für die künftige Pensionskassenlösung, deren konkrete Ausgestaltung derzeit noch offen ist. Das System der Kapitalisierung ist in Prüfung, eine Planharmonisierung wird angestrebt. Dank der erwarteten Synergien wird die Spitalgruppe in der Lage sein, die Transformation aus eigenen Mitteln sicherzustellen.

Der Name der neuen Spitalgruppe ist noch offen und Teil der Positionierung des künftigen Unternehmens.

Rechtsform und Auswirkungen auf Kantonsfinanzen
Als Rechtsform wird eine gemeinnützige Aktiengesellschaft mit Sitz in Basel angestrebt. Das kapitalmässige Beteiligungsverhältnis wird gemäss Eigenkapitalwerten am Stichtag vor Vollzug festgelegt. Der Stand am 31. Dezember 2015 betrug 71.5 Prozent Basel-Stadt und 28.5 Prozent Basel-Landschaft. Da für den Erfolg der Gruppe beide Spitäler gleichermassen notwendig sind, haben sich die beiden Regierungen auf gleiche Stimmrechte für beide Eigentümer geeinigt. Somit besteht Parität zwischen den beiden Kantonen mit je gleicher Stimmkraft.

Die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft bleiben Mehrheitsaktionäre zu mindestens 70 Prozent. Maximal 30 Prozent können zu einem späteren Zeitpunkt an weitere öffentliche oder gemeinnützige Institutionen veräussert werden. Es besteht das Interesse, die Spitalgruppe langfristig regionaler zu positionieren, um den gesamten Gesundheitsraum Jura-Nordbogen abzudecken. Die Rechtsform einer gemeinnützigen AG ist für diesen Zweck am besten geeignet.

Die Einsparung aus Synergieeffekten von mindestens 70 Mio. Franken in der Spitalgruppe führt im Vergleich zum Alleingang der Spitäler zu einer Reduktion der Belastung und der Beteiligungsrisiken der beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft: Die Kantonsfinanzen werden ab der Gründung der Spitalgruppe unmittelbar entlastet durch geringere Kantonsausgaben für die stationären Spitalaufenthalte ihrer Einwohnerinnen und Einwohner: in Basel-Stadt mit jährlich 3.5 Mio. Franken, in Basel-Landschaft mit 0.5 Mio. Franken. Zudem entfallen im Kanton Basel-Landschaft durch die Reduktion von Vorhalteleistungen im Notfallbereich Gemeinwirtschaftliche Leistungen im Umfang von jährlich 6 Mio. Franken. Mittel- bis langfristig wird in beiden Kantonen mit weiteren Einsparungen bei den Gemeinwirtschaftlichen Leistungen aufgrund der höheren Effizienz gerechnet. Mit dem absehbaren Bettenabbau und der Verlagerung von Leistungen vom stationären in den ambulanten Bereich darf eine weitere kostendämpfende Wirkung erwartet werden, die längerfristig auch den Prämienzahlenden zu Gute kommen wird.

Wesentlich für die beiden Kantone als Eigentümer ist zudem, dass durch die Bildung der Spitalgruppe die Spitäler nachhaltig befähigt werden, ihren Betrieb und ihre Investitionen ohne finanzielle Zuschüsse der Kantone selbst am Markt zu finanzieren.

Umsetzungsfahrplan
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft und das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt bereiten nun die Vernehmlassung und den parlamentarischen Prozess vor. Konkrete Entwürfe werden Mitte 2017 in Vernehmlassung gegeben. Die Rechtsgrundlagen für die neue Spitalgruppe und Spitalplanung sollen bis ins Jahr 2019 in Kraft treten. Unter diesen Rahmenbedingungen könnte die Spitalgruppe per 1. Januar 2020 gegründet werden.

Lukas Engelberger abschliessend: „Unser Dank geht an die Mitarbeitenden der beiden Departemente sowie der Projektgruppe der beiden Spitäler, die sich mit ihrem Fachwissen und ihrem Engagement intensiv eingebracht haben. Und wir bedanken uns bei allen Mitarbeitenden des USB und des KSBL für ihre Geduld und für das Mittragen der Entscheide.“ Und Thomas Weber: „Wir sind überzeugt, dass wir mit den heute vorgestellten Ergebnissen die übergeordneten Ziele einer optimierten Gesundheitsversorgung der Bevölkerung in beiden Kantonen, einer deutlichen Dämpfung des Kostenwachstums im Spitalbereich sowie einer langfristigen Sicherung der Hochschulmedizin in der Region erreichen können.“

Weitere Auskünfte

Regierungsrat Lukas Engelberger, Telefon +41 (0)61 267 95 21 Vorsteher Gesundheitsdepartement Basel-Stadt Regierungsrat Thomas Weber, Telefon +41 (0)61 552 56 03 Vorsteher Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft

Gesundheitsdepartement

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet
Malzgasse 30
4001 Basel

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
07.45 - 17.15 Uhr