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Gesundheitsdepartement untersagt Arzt ohne Bewilligung die ärztliche Tätigkeit

Medienmitteilung

Gesundheitsdepartement

Am letzten Wochenende hat das Gesundheitsdepartement einem Arzt aus Deutschland, welcher in einem Basler Nagelstudio Faltenbehandlungen durchführte, unmittelbar vor Ort seine Tätigkeit untersagt. Der Arzt verfügte nicht über die nötige Bewilligung.

In Zusammenarbeit mit dem Amt für Wirtschaft und Arbeit, dem Migrationsamt und der Kantonspolizei fand am Samstag, 3. Dezember 2016, eine Kontrolle in einem Nagelstudio statt. Ein deutscher Arzt führte dort Faltenbehandlungen durch, unter anderem durch Unterspritzen von Botulinumtoxin, bekannt als Botox. Der Arzt verfügte nicht über die notwendige Bewilligung, weshalb ihm der Kantonsarzt unmittelbar vor Ort seine ärztliche Tätigkeit verbot.

Gemäss Gesundheitsgesetz § 63 kann mit einer Busse von bis zu 50‘000 Franken belegt werden, wer im Kanton Basel-Stadt vorsätzlich ohne Bewilligung bewilligungspflichtige Tätigkeiten vornimmt. Das Gesundheitsdepartement wird deshalb im vorliegenden Fall bei der Staatsanwaltschaft eine Überweisung mit Antrag (vormals Verzeigung) einreichen.

Die Kontrolle der Einhaltung der Regeln dient unter anderem dem Patientenschutz und der Qualitätssicherung. So hat ein im Kanton Basel-Stadt praktizierender Arzt oder eine Ärztin in fachlicher und persönlicher Hinsicht verschiedene Bedingungen zu erfüllen, welche die Behandlungsqualität gewährleisten sollen.

Weitere Auskünfte

Dr. med. Thomas Steffen, MPH Kantonsarzt thomas.steffen@bs.ch Tel. +41 61 267 45 20

Gesundheitsdepartement

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