Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Vogelgrippe: Massnahmen zum Schutz des Nutzgeflügels

Medienmitteilung

Gesundheitsdepartement

Ab morgen Mittwoch, 16. November 2016, sind von Tierhaltern spezielle Massnahmen zum Schutz ihres Nutzgeflügels vor der Vogelgrippe umzusetzen.

Das Vogelgrippe-Virus vom Subtyp H5N8 ist vor rund zehn Tagen erstmals in toten Wasservögeln am Bodensee festgestellt worden. Über das Wochenende kamen Funde am Genfer- und Neuenburgersee hinzu. Für eine Ansteckung in Schweizer Geflügelbetrieben gibt es zurzeit keine Anhaltspunkte. Das Virus ist nach heutigen Erkenntnissen nicht auf Menschen übertragbar. Trotzdem sehen sich das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV und die Kantonstierärzte veranlasst, die Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels vor der Vogelgrippe zu verstärken.

Ab morgen Mittwoch, 16. November 2016, gilt die ganze Schweiz als Kontrollgebiet. Ziel ist es, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel flächendeckend zu verhindern. Um jeden Kontakt von Nutzgeflügel mit Wildvögeln zu vermeiden, müssen Fütterung und Tränke in einem gegen aussen geschlossenen Stall stattfinden. Lassen sich diese Vorgaben nicht einhalten, so müssen die Tiere in geschlossenen Räumen oder in Stallsystemen mit einem dichten Dach und seitlichen Begrenzungen untergebracht werden. In Geflügelhaltungen sind die Halterinnen und Halter zudem verpflichtet, Aufzeichnungen zu auffälligen Tieren und besonderen Krankheitssymptomen zu machen. Gehäufte Todesfälle von Nutzgeflügel sind dem zuständigen Veterinäramt zu melden.

Tot aufgefundene Wildvögel sind der Polizei (112/117), der zuständigen Gemeinde oder im Kanton Basel-Stadt dem Veterinäramt zu melden. Ein Verdacht auf Vogelgrippe besteht, wenn

  • ein toter oder kranker Schwan an einer Fundstelle
  • zwei oder mehr grosse Wasservögel/Greifvögel innerhalb von 24 Stunden an einer Fundstelle
  • fünf oder mehr andere Wildvögel innerhalb von 24 Stunden an einer Fundstelle tot aufgefunden werden.

In der Region Basel sind vor allem die Wiese und der Rhein, insbesondere die Wasserkraftwerke Birsfelden und Augst, Aufenthaltsgebiete von Wasservögeln. Speziell in Birsfelden verbleiben Zugvögel auch auf der begehbaren Insel oder in Augst bei der Ergolzmündung. Wildvögel kommen auch im Gebiet „Grün 80“ vor.

Für einen allfälligen Einsatz in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft ist der Teilstab Vogelgrippe des Kantonalen Krisenstabes aktiviert worden.

Weitere Auskünfte

Thomas Bürge, Kantonstierarzt Basel-Landschaft Telefon 061 552 59 23 Michel Laszlo, Kantonstierarzt Basel-Stadt Telefon 061 267 43 15 (Anne Tschudin)

Gesundheitsdepartement

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet
Malzgasse 30
4001 Basel

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
07.45 - 17.15 Uhr