Um die 30, berufstätig und Cannabis konsumierend - Resultate der Online-Befragung
MedienmitteilungGesundheitsdepartement
Gemeinsame Medienmitteilung der Städte Bern, Zürich und der Kantone Basel-Stadt und Genf -- Die interurbane Arbeitsgruppe Cannabis hat die anonyme Online-Befragung von vergangenem Dezember ausgewertet. Unter Einbezug der Umfrageresultate werden nun die konkreten Projekte in den Städten Bern und Zürich und den Kantonen Basel-Stadt und Genf fortgesetzt.
Die Online-Befragung, die vom 21. November bis 21. Dezember 2016 stattfand, hatte zum Ziel, die Teilnahmebereitschaft an Pilotprojekten zum regulierten Cannabisverkauf in den Städten Bern, Zürich und den Kantonen Basel-Stadt und Genf zu klären. Rund 5‘300 Personen starteten die Online-Umfrage. Da ein Cannabis-Konsum innerhalb der letzten 30 Tage Voraussetzung für die Fortsetzung war, fuhren rund 4‘300 Cannabiskonsumierende mit der Befragung fort. Rund 3‘700 Personen oder 86 Prozent der Teilnehmenden haben das 11 Minuten dauernde Interview vollständig beantwortet.
Wichtigste Erkenntnisse aus wissenschaftlicher Sicht
Die Cannabiskonsumierenden sind im Durchschnitt 30 Jahre alt, der Einstieg in den Cannabiskonsum erfolgte mit ca. 16 Jahren. Beides gilt sowohl für Männer (80 Prozent) wie auch für Frauen (20 Prozent). Eine Mehrheit geht einer Vollzeiterwerbstätigkeit nach. Zwei Drittel beziehen Cannabis oft oder immer über den Schwarzmarkt, weitere 30 Prozent über Bekannte und 10 Prozent bauen selber an. Im Rahmen der wissenschaftlichen Befragung wurden auch Menge, Gründe und die Form des Konsums erhoben. In allen Regionen ist ein Joint mit Tabak die vorherrschende Konsumform. Die Motive für den Konsum wurden von fast allen Teilnehmenden beantwortet: Er erfolgt bei rund der Hälfte der Teilnehmenden primär aus hedonistischen Gründen (Genuss, Spass), bei den meisten anderen mit Motiven, die als «Selbstmedikation» bezeichnet werden können.
Die Befragung zeigt auch, dass die Konsumierenden bereit sind, Restriktionen bei einem regulierten Cannabiserwerb in Kauf zu nehmen: Rund die Hälfte der Teilnehmenden der Online-Befragung würden grundsätzliche Rahmenbedingungen akzeptieren, welche für ein wissenschaftlich begleitetes Pilotprojekt auch zwingend erforderlich sind. Basierend auf der Teilnehmerzahl und den Auswertungen zu den gestellten Fragen setzen die teilnehmenden Partner der interurbanen Arbeitsgruppe nun die konkrete Ausgestaltung der Projekte fort.
Unterschiedlich weit fortgeschrittene Pläne
Die Pläne für einen regulierten Cannabisverkauf sind bei den vier beteiligten Partnern unterschiedlich weit fortgeschritten. Während im Kanton Genf noch die Kantonsregierung Stellung nehmen muss, stehen in Basel, Bern und in Zürich die Kantons- resp. die Stadtregierung und die Parlamente grundsätzlich hinter dem Projekt. In der Stadt Bern hat das Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Bern (ISPM) die Bewilligung der kantonalen Ethikkommission für die Durchführung seiner Studie erhalten. Als nächsten Schritt bereitet das ISPM nun die Einreichung des Gesuchs ans Bundesamt für Gesundheit (BAG) vor. Eine solche Ausnahmebewilligung ist gemäss aktuellem Betäubungsmittelgesetz für den Anbau, die Einfuhr, die Herstellung und das Inverkehrbringen von Cannabis nötig. Basel, Zürich und Genf streben an, die Anträge für ihre Projekte zu einem späteren Zeitpunkt gemeinsam ans BAG einzureichen.
Hinweise
Cannabis ist in der Schweiz nach wie vor die am häufigsten konsumierte illegale Substanz. 6,5 Prozent der Schweizer Bevölkerung hat in den letzten 12 Monaten zumindest einmal Cannabis konsumiert (Suchtmonitoring Schweiz 2015). In mehreren Kantonen und Städten sind zum Umgang mit Cannabis politische Vorstösse hängig. Die interurbane Arbeitsgruppe Cannabis vereint Fachleute des Gesundheitsdepartements Basel-Stadt, der Stadtverwaltung der Stadt Bern, der Universität und des Kantons Genf sowie des Gesundheits- und Umweltdepartements der Stadt Zürich und der Universität Zürich. Sie erarbeitet mögliche Projekte zum regulierten Verkauf an Cannabiskonsumierende. Ziel ist insbesondere eine Schadensminderung bei den Konsumentinnen und Konsumenten.
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