Vogelgrippe: Schutzmassnahmen aufgehoben
MedienmitteilungGesundheitsdepartement
Gemeinsame Medienmitteilung des Gesundheitsdepartementes Basel-Stadt und der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft -- Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hat heute die Schutzmassnahmen gegen die Vogelgrippe per Samstag, 18. März 2017, aufgehoben. In der Folge haben auch die beiden Kantonstierärzte Basel-Stadt und Basel-Landschaft die regionalen Verfügungen mit heutigem Datum als abgeschlossen erklärt.
Das wärmere Klima in den vergangenen Tagen hat zu einer beschleunigten Flugaktivität der Wildvögel in ihre angestammten Herkunftsgebiete geführt, sodass die Schutzmassnahmen früher als vorgesehen wieder aufgehoben werden können. Die Verfügungen des Veterinäramtes Basel-Stadt und des Veterinärdienstes Basel-Landschaft zur Verhinderung der klassischen Geflügelpest (Vogelgrippe) vom 16. November 2016 sowie die Verlängerung der Massnahmen vom 25. Januar 2017 werden deshalb mit sofortiger Wirkung eingestellt.
Die Region Basel ist bis auf einen positiven Fall im November 2016 beim Kraftwerk Birsfelden von der Vogelgrippe verschont geblieben. Das Veterinäramt Basel-Stadt hat neun Verdachtsfälle abgeklärt. Alle waren negativ. In Schliengen, Landkreis Lörrach, wurde Mitte Februar das Virus in einem toten Schwan bestätigt.
Im Winter 2016/17 hat das Vogelgrippe-Virus vom Subtyp H5N8 in Europa zu zahlreichen Todesfällen bei Wildvögeln und Nutzgeflügel geführt. Auch in der Bodenseeregion an der Grenze zur Schweiz wurden im November 2016 zahlreiche Totfunde bei Wildvögeln festgestellt, sodass sich der schweizerische Veterinärdienst dazu veranlasst sah, Schutzmassnahmen für unser Nutzgeflügel zu verordnen. Dabei wurden Kontroll- und Beobachtungsgebiete für mehrheitlich grosse Seegebiete und Uferzonen festgelegt, an denen Zugvögel aus dem Norden und Osten unseres Kontinents zu überwintern pflegen. Mit der Zunahme von Totfunden auch ausserhalb der Winterquartiere wurde das Kontrollgebiet auf die ganze Schweiz ausgeweitet. Nun werden die Kontrollmassnahmen eingestellt. Da es in der Schweiz viele betroffene Wildvögel gegeben hat, bleibt weiterhin ein Restrisiko bestehen, falls Wildvögel mit Hausgeflügel in Kontakt kommen, wie das BLV schreibt. Achtsamkeit ist in den Geflügelhaltungen deshalb weiterhin angebracht.
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