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Vogelgrippe: Schutzmassnahmen verlängert

Medienmitteilung

Gesundheitsdepartement

Gemeinsame Medienmitteilung Gesundheitsdepartement Basel-Stadt und Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft -- Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hat gestern die Schutzmassnahmen gegen die Vogelgrippe bis Ende März 2017 verlängert. Alle Geflügelhalter in der Region Basel haben entsprechende Anweisungen der beiden Kantonstierärzte erhalten.

Noch immer kommt es in den umliegenden Ländern zu Ausbrüchen von Vogelgrippe oder der Geflügelpest, sowohl bei Wildvögeln als auch beim Nutzgeflügel. Aus diesem Grund gilt die Verordnung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen VLB über vorsorgliche Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung weiterhin. Alle den beiden Kantonstierärzten bekannten Geflügelhalter haben deshalb die Anweisung erhalten, die im November 2016 verfügten Sicherheitsmassnahmen bis 31. März 2017 aufrecht zu erhalten.

Die Region Basel ist bis auf einen positiven Fall im November 2016 beim Kraftwerk Birsfelden bisher von der Vogelgrippe verschont geblieben. Das Veterinäramt Basel-Stadt hat neun Verdachtsfälle abgeklärt. Alle waren negativ. In der Region sind vor allem die Wiese und der Rhein, das Gebiet der „Grün 80“, der Wasserkraftwerke Birsfelden und Augst sowie die Ergolzmündung Aufenthaltsgebiete von Wasservögeln.

Weitere Auskünfte

Michel Laszlo, Kantonstierarzt Basel-Stadt Telefon 061 385 32 14 (via Anne Tschudin: 061 267 43 15) Thomas Bürge, Kantonstierarzt Basel-Landschaft Telefon 061 552 59 23

Gesundheitsdepartement

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