Coronavirus: Begrenzung für Grossveranstaltungen im Kanton Basel-Stadt
MedienmitteilungGesundheitsdepartement
Das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt begrenzt die Anzahl Personen an Grossveranstaltungen per sofort auf maximal 1000 Personen.
Mit dieser Massnahme kommt das Gesundheitsdepartement auf zwei bisher erteilte Bewilligungen zur Durchführung von Grossveranstaltungen gemäss Covid-19-Verordnung besondere Lage zurück und erteilt die neue Auflage, dass die Anzahl der teilnehmenden Personen auf maximal 1000 beschränkt wird. Betroffen im Kanton Basel-Stadt sind der FC Basel und eine Kulturveranstaltung. Im Kanton Basel-Stadt stellt der Kantonsarzt die Bewilligungen für Grossveranstaltungen aus und erlässt entsprechende epidemiologische Vorgaben. Der Regierungsrat Basel-Stadt wurde dazu konsultiert und informiert.
Grund für die Beschränkung sind mehrere Faktoren. Mit dem Ansteigen der Fallzahlen erhöht sich das Risiko eines Superspreader-Anlasses mit weitreichenden Folgen. Es gilt nun, bestehende Interventionssysteme wie das Contact Tracing und die Gesundheitsversorgung, insbesondere in den Spitälern, zu schützen. Auch im Kanton Basel-Stadt ist das Contact Tracing mittlerweile sehr belastet, der kantonsärztliche Dienst kann das Contact Tracing jedoch nach wie vor leisten. Zudem bestehen neue rechtliche Rahmenbedingungen des Bundesrates. Grossveranstaltungen sind mit den Vorgaben des Bundesrates von Sonntag, 18. Oktober 2020, Menschenansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als 15 Personen zu verbieten, kaum mehr vereinbar. Die Schutzkonzepte in den Stadien sind gut und wirken, die Schwierigkeit ist aber, was vor und nach den Spielen ausserhalb der Stadien oder Veranstaltungslokale passiert. Das Gesundheitsdepartement bedankt sich bei den Veranstaltern für ihre Bemühungen und ihr Verständnis.
Das Gesundheitsdepartement wird bis Ende Jahr keine neuen Bewilligungen für Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen mehr ausstellen und beobachtet die epidemiologische Lage. Anlässe bis 1000 Personen sind möglich mit den bestehenden Schutzkonzepten.
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