Intensivstationen der Gemeinsamen Gesundheitsregion stimmen ihre Kapazitäten ab
MedienmitteilungGesundheitsdepartement
Während der ersten Welle der Corona-Pandemie wurde deutlich, dass die Intensivstationen und Beatmungsplätze der Spitäler den kritischen Engpass bei der Sicherstellung der Behandlung von COVID-19-Patienten darstellen. Um diese intensivmedizinischen Kapazitäten zur Bewältigung der zweiten Welle in den beiden Basel bestmöglich zu nutzen, haben die Gesundheitsdirektoren der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft mit den Spitälern mit Intensivstationen eine Vereinbarung abgeschlossen.
Das Universitätsspital Basel (USB), das Kantonsspital Baselland (KSBL) und das St. Claraspital (SCS) haben eine besondere Verantwortung bei der Bewältigung der aktuellen Corona-Pandemie in der «Gemeinsamen Gesundheitsregion» (Basel-Stadt und Basel-Landschaft), da die drei Spitäler über Intensivstationen verfügen. Dank dem regen Austausch der Ärztlichen Leiter der intensivmedizinischen Abteilungen der drei Spitäler musste bei der ersten Welle im Frühjahr keine Intensivstation eine Überforderungssituation erleben. Die Gesundheitsdirektoren beider Basel, Lukas Engelberger und Thomas Weber, sind dafür dankbar und haben mit den Direktoren der drei Spitäler eine Vereinbarung zur Koordination der Nutzung der intensivmedizinischen Kapazitäten in der nun anstehenden zweiten Welle abgeschlossen. Mit der Vereinbarung wird die bewährte Zusammenarbeit in diesem wichtigen Bereich nun formalisiert und gefestigt.
Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, dass den Patientinnen und Patienten die beste Behandlung und Betreuung zuteil wird, ohne dass das Personal und damit das Gesamtsystem überlastet werden. Im Konzept ist definiert, dass die drei Spitäler das Patientenaufkommen von COVID-19-Patientinnen und Patienten, die eine intensivmedizinische Betreuung benötigen, gemeinsam bewältigen und Über- und Unterauslastungen gegenseitig ausgleichen. Prof. Hans Pargger, Leiter der Intensivstation des USB, wird die Zusammenarbeit in der Rolle eines «Primus inter pares» koordinieren. Die gemeinsame Vereinbarung ist ein sichtbares Zeichen der Zusammenarbeit der beiden Kantone im Rahmen der «Gemeinsamen Gesundheitsregion» beider Basel.
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