Bienenseuche in Riehen: Sauerbrut-Sperrmassnahmen aufgehoben
MedienmitteilungGesundheitsdepartement
Die am 15. Juni 2021 aufgrund des Auftretens von Sauerbrut in einem Bienenstand in der Gemeinde Riehen verhängte Anordnung eines Sperrgebiets durch den Kantonstierarzt Basel-Stadt wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
In einem Bienenstand in der Gemeinde Riehen nahe der Grenze zu Lörrach wurde am 14. Juni 2021 ein Fall von Sauerbrut (Europäische Faulbrut) festgestellt. Sauerbrut ist eine ansteckende Bienenseuche, die gemäss Tierseuchengesetzgebung bekämpft werden muss. Für den Menschen geht von dieser Krankheit keine Gefährdung aus.
Der Seuchenherd wurde gemäss den Vorgaben der Tierseuchengesetzgebung eliminiert. Damit sich die Bienenseuche nicht weiter ausbreiten konnte, wurde um den Seuchenherd ein Sperrgebiet von einem Kilometer nördlich des Dorfkerns von Riehen errichtet. Innerhalb diesem durften unter anderem keine Bienenstände verstellt oder aus diesem verbracht werden. Diese Sperre wird nun mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die amtlichen Nachkontrollen sämtlicher Bienenvölker im Sperrgebiet haben keine weiteren Seuchenfälle zu Tage gefördert.
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