Kanton Basel-Stadt erlaubt Gastronomiebetrieben die Öffnung als Betriebskantinen
MedienmitteilungGesundheitsdepartement
Im Kanton Basel-Stadt dürfen ab heute 3. März 2021 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen aus vor allem handwerklichen Branchen zwischen 11 und 14 Uhr unter Auflagen bewirtet werden. Die Öffnung erfolgt gemäss einer vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) beschlossenen Ausnahmeregelung, die es Gastronomiebetrieben erlaubt, über Mittag als Betriebskantinen für Berufstätige im Ausseneinsatz zu wirken.
Wer ein Restaurant führt, kann dieses ab Mittwoch, 3. März 2021, als Betriebskantine für Unternehmen aus handwerklichen oder landwirtschaftlichen Branchen öffnen. Damit ist es Gastronomen erlaubt, zwischen 11 und 14 Uhr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen aus folgenden Branchen zu bewirten: Handwerker, Bau- und Strassenarbeiter (Bauhaupt- und Ausbaugewerbe), Berufstätige im Bereich Montageservice, Landwirtschaftssektor (Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft).
Der Prozess ist sehr einfach gestaltet: Um über Mittag als Betriebskantine zu öffnen, müssen sich Gastronomiebetriebe lediglich vorgängig bei den Medizinischen Diensten des Gesundheitsdepartements Basel-Stadt per E-Mail (md@bs.ch) registrieren.
Die Gäste müssen im Vorfeld von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber beim Restaurant angemeldet werden. Die Gastronomin oder der Gastronom erfasst die Daten der Gäste und bewahrt diese für das Contact Tracing des Kantons während 14 Tagen auf. Schliesslich gilt ein strenges Schutzkonzept, welches das Restaurant einhalten muss. Damit sollen allfällige Ansteckungen verhindert und im Ausbruchsfall die Situation rasch eingedämmt werden können.
Der Kanton Basel-Stadt hat die Umsetzung mit dem Wirteverband beider Basel besprochen. Auf der Webseite www.coronavirus.bs.ch wird demnächst eine Liste der teilnehmenden Restaurants veröffentlicht. Die Verantwortlichen des Kantons für die Covid-19-Kontrollen (Gesundheitsdepartement, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Kantonpolizei) überprüfen die Umsetzung vor Ort. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde vom Gesundheitsdepartement Basel-Stadt heute erlassen.
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