Ausbau der Migrationssprechstunde für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine
MedienmitteilungGesundheitsdepartement
Das Gesundheitsdepartement unterstützt die Migrationssprechstunde des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB) für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine ab sofort mit zusätzlichen Mitteln. So ist eine Aufstockung der Kapazitäten möglich. Ziel ist die Verbesserung der medizinischen Versorgung dieser vulnerablen Gruppe.
Die Kinder und Jugendlichen reisen aufgrund des besonderen Asylstatus S ohne regulären Gesundheitscheck in die Schweiz ein, der ansonsten für Migrantinnen und Migranten in den Bundesasylzentren erfolgt.
Inhalte der Migrationssprechstunde sind u.a. die Früherkennung von übertragbaren Krankheiten, Entwicklungsstörungen und psychischen Belastungen sowie die Anbindung der Kinder an niedergelassene Kinderärzte und Kinderärztinnen. Von der personellen Erweiterung der Sprechstunde profitieren auch asylsuchende Kinder und Jugendliche aus anderen Ländern, da die regulären Ressourcen entlastet werden.
Die Migrationssprechstunde, welche das Gesundheitsdepartement ab sofort und temporär mit zusätzlichen Mitteln unterstützt, steht allen Kindern und Jugendlichen mit Schutzstatus S im Alter von 0 bis 16 Jahren offen. Neben einem allgemeinem Gesundheits-Check, der Auffrischung des Impfstatus und einem Screening auf Infektionskrankheiten steht auch die psychische Gesundheit im Vordergrund. Hier können Belastungen durch den Krieg oder die Fluchtsituation thematisiert werden und bei Bedarf adäquate Therapieangebote aufgegleist werden. Bei komplexen medizinischen Fragestellungen werden die erforderliche Fachbereiche miteinbezogen. Es stehen Dolmetscherdienste zur Verfügung. Um eine kontinuierliche ambulante medizinische Versorgung zu gewährleisten, wird besonderen Wert auf die Anbindung an eine niedergelassene Kinderärztin oder Kinderarzt gelegt.
Neu kann die Anmeldung für Kinder mit Schutzstatus S durch die Eltern oder Erziehungsberechtigten selbst erfolgen mittels Anmeldebogen. Die Zuweisung kann unverändert auch direkt durch den behandelnden Kinderarzt bzw. die Kinderärztin erfolgen.
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