Betteln mit Hunden: Tierschutz muss beachtet werden
MedienmitteilungGesundheitsdepartement
Die Kantonspolizei Basel-Stadt und das kantonale Veterinäramt stellten in jüngster Vergangenheit vermehrt Bettelnde in Begleitung von Hunden fest. Kontrollen ergaben, dass dabei gesetzliche Tierschutz-Vorgaben nicht immer eingehalten werden. Mehrere Hunde mussten in der Vergangenheit durch das Veterinäramt deswegen auch schon definitiv eingezogen werden.
Die kalte Jahreszeit stellt, genauso wie die Hitze im Sommer, eine besondere körperliche Herausforderung dar für Hunde, die über einen längeren Zeitraum neben bettelnden Personen liegen müssen. Mit den sinkenden Temperaturen haben das Veterinäramt und die Kantonspolizei ihre Kontrolltätigkeit im Hinblick auf den Tierschutz intensiviert. Zudem werden Bettelnde mittels Merkblättern in ihrer Muttersprache auf die geltenden Vorschriften der Hundehaltung aufmerksam gemacht.
So dürfen beispielsweise keine kranken und verletzten Hunde, Tiere bis zu einem Alter von acht Monaten oder Hündinnen im letzten Drittel der Trächtigkeit mitgeführt werden. Ebenso ist es verboten, Hunde bei Temperaturen unter 5°C beim Betteln mitzuführen. Die Tiere müssen auch ständig Wasser haben und alle vier Stunden ausgiebig spazieren geführt werden.
Hund beschlagnahmt
Das Veterinäramt musste aufgrund wiederholter Verstösse gegen die Vorgaben bereits mehrmals zugunsten des Tierwohls einschreiten. Aktuell wurde am Dienstagvormittag der Hund einer bettelnden Person vorsorglich und vorübergehend beschlagnahmt, da die oben genannten Vorgaben nicht vollumfänglich eingehalten wurden. Der Hund war zum Zeitpunkt der Beschlagnahmung und trotz tiefer Aussentemperaturen von + 1° C allerdings noch in einem guten gesundheitlichen Zustand.
Der Hund ist vorübergehend in Obhut des Veterinäramtes. Die Tierhalterin wird vom Veterinäramt aus Tierschutzgründen verzeigt, und weitergehende Massnahmen werden amtlich verfügt.
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