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Coronavirus: Zweite Booster-Impfung für Reisende wird auf eigene Kosten möglich

Medienmitteilung

Gesundheitsdepartement

Das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt ermöglicht Personen, die für Reisen ihr ablaufendes Covid-Zertifikat erneuern möchten, eine zweite Booster-Impfung. Diese kann ab Mittwoch, 22. Juni 2022, im Coronaimpfzentrum Basel auf eigene Kosten erfolgen. Interessierte können ab sofort auf der Webseite einen Termin buchen oder ab nächster Woche die Walk-in-Zeiten des Impfzentrums nutzen.

Der Bundesrat hat vergangene Woche beschlossen, Impfwilligen den Zugang zu medizinisch nicht notwendigen Booster-Impfungen freizugeben. Das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt folgt der Empfehlung des Bundesrats und hat nun das Angebot im Kanton entsprechend angepasst.

Personen, die für eine Reise ihr ablaufendes Covid-Zertifikat erneuern möchten, können ab sofort eine zweite Booster-Impfung machen. Diese erfolgt auf eigene Kosten in der Höhe von CHF 60. Zugelassen sind Personen ab zwölf Jahren, deren erste Booster-Impfung vor mindestens vier Monaten durchgeführt worden ist. Die Impfungen werden vorerst nur im Coronaimpfzentrum Basel mit den Impfstoffen von Pfizer und Moderna angeboten. Für einen zweiten Booster mit dem Impfstoff von Janssen ist ein Angebot am Schweizerischen Tropen- und Public Health Institut in Arbeit und wird zeitnah umgesetzt.

Termine können via Webseite des Impfzentrums gebucht werden, zudem können Selbstzahlerinnen und Selbstzahler die Walk-in-Zeiten des Impfzentrums (Mittwoch 9-12 Uhr und 13-17 Uhr, Donnerstag 15-18 Uhr) nutzen. Folgende Zahlungsmittel stehen zur Verfügung: Mastercard, VISA, AmEx und EC Maestro. Barzahlungen sind nicht möglich.

Die zweite Booster-Impfung wird ausserhalb einer Empfehlung durch die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) und einer Zulassung von Swissmedic verabreicht und ist somit off-label. Zurzeit wird eine zweite Booster-Impfung von der EKIF nur für schwer immundefiziente Personen empfohlen. Für andere Personengruppen wird die zweite Auffrischimpfung vom BAG und der EKIF gegenwärtig aus epidemiologischer und medizinischer Sicht nicht empfohlen.

Die Kostenpflicht bezieht sich lediglich auf die zweite Booster-Impfung, die freiwillig gemacht wird. Für schwer immundefiziente Personen ist die zweite Booster-Impfung empfohlen und somit nach wie vor kostenlos. Kostenlos sind zudem Impfungen für die Grundimmunisierung (erste und zweite Impfdosis) und die erste Booster-Impfung.

Weitere Auskünfte

Esther Ammann Kantonsapothekerin, Projektleiterin kantonales Impfprojekt erreichbar via Medienstelle des Gesundheitsdepartementes gd-kommunikation@bs.ch

Gesundheitsdepartement

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