Ambulant vor stationär: Neue Liste an ambulanten Eingriffen gültig ab Januar 2026
MedienmitteilungGesundheitsdepartement
Gemeinsame Medienmitteilung des Gesundheitsdepartementes Basel-Stadt und der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft
Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft passen ihre Liste mit medizinischen Eingriffen an, die nur noch ambulant durchgeführt werden sollen. Sie übernehmen vollständig die Bundesregelung. Diese Liste umfasst ab dem 1. Januar 2026 neu 19 statt bisher 18 Gruppen von Eingriffen. Neu hinzukommen Operationen im Bereich der Fuss- und Ellenbogenchirurgie.
Aufgrund der medizinischen und technischen Entwicklungen im Gesundheitsbereich können immer mehr Eingriffe ambulant statt stationär durchgeführt werden. Dies hilft bei gleichbleibender Behandlungsqualität, stationäre Aufenthalte zu reduzieren, und kommt dem Patientenbedürfnis entgegen, nicht unnötig hospitalisiert zu werden. Seit Januar 2019 gilt deshalb schweizweit die Regelung «ambulant vor stationär» (AVOS).
Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben schon früh auf ambulante Eingriffe gesetzt. Die Liste der kantonal vorgegebenen Eingriffe entwickelte sich im Verlaufe der Jahre von ursprünglich 13 im Jahr 2018 bis auf 18 Eingriffe im Jahr 2022. Eine Liste von ambulanten Eingriffen ist seit 2023 auch schweizweit verbindlich.
Die beiden Kantone übernehmen per 1. Januar 2026 erneut die Bundesvorgaben. Die Liste wird ab dem 1. Januar 2026 um die Ellenbogenchirurgie und einige fusschirurgische Eingriffe erweitert. Die Liste ist auf den Webseiten der beiden Kantone einsehbar.
Hinweise
Link Webseite BS Monitoring Gesundheitsversorgung | bs.ch
Link Webseite BL: stationäre Akutversorgung / Spital - Kanton Basel-Landschaft
Weitere Auskünfte
Thomas von Allmen
Michael Steiner
Gesundheitsdepartement
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