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Kooperationsvertrag zwischen Basel-Stadt und dem Südelsass ermöglicht Notfallversorgung für Erwachsene im Universitätsspital Basel

Medienmitteilung

Gesundheitsdepartement

Gemeinsame Medienmitteilung des Gesundheitsdepartements Basel-Stadt, der Gesundheitsbehörde für die Region Grand Est und weiteren Organisationen

Die französische Gesundheitsbehörde für die Region Grand Est und die Groupe Hospitalier de la Région Mulhouse et Sud-Alsace einerseits sowie das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt und das Universitätsspital Basel andererseits haben heute eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Diese Vereinbarung ermöglicht die medizinische Notfallversorgung und notwendige Nachbehandlungen von Erwachsenen aus dem Département Haut-Rhin (68) am Universitätsspital Basel. Ebenso geregelt ist die Vergütung durch die französische Krankenversicherung, welche ebenfalls Vertragspartei ist. Die Vereinbarung tritt heute in Kraft.

Vertragsunterzeichnung 17. Dezember 2025, Kooperationsvertrag zwischen Basel-Stadt und dem Südelsass
Vertragsunterzeichnung 17. Dezember 2025, Kooperationsvertrag zwischen Basel-Stadt und dem Südelsass Von links: Romain HENRY (Directeur Adjoint, Caisse Primaire d’Assurance Maladie CPAM de Haute-Savoie), Corinne Krencker (Directrice, Groupe hospitalier de la Région de Mulhouse et Sud-Alsace GHRMSA), Christelle Ratignier-Carbonneil (Directrice Générale, Agence Régionale de Santé ARS Grand Est), Lukas Engelberger (Regierungsrat, Vorsteher Gesundheitsdepartement Basel-Stadt), Robert-Jan Bumbacher (Verwaltungsratspräsident, Universitätsspital Basel USB) Photo : Rita Carubia
© Rita Carubia

Bei einem Treffen zwischen dem Vorsteher des Gesundheitsdepartements und der Generaldirektorin der zuständigen Agence Régionale de Santé (ARS) Grand Est wurde beschlossen, eine Lösung für eine bessere grenzüberschreitende Notfallversorgung zu erarbeiten. Dies im Rahmen des bestehenden Rahmenabkommens zwischen der Schweiz und Frankreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich. Dabei diente die bestehende Notfallvereinbarung zwischen den Hôpitaux Universitaires de Genève (HUG) und der Haute-Savoie als Vorbild.

Die heute in Basel unterzeichnete Kooperationsvereinbarung ermöglicht nun die unkomplizierte Aufnahme von medizinischen Notfällen aus dem südlichen Elsass am Universitätsspital Basel (USB) und die direkte Abgeltung über die französische Krankenversicherung. Eingeschlossen ist auch die Übernahme einer Weiterbehandlung während drei Monaten, die sich aus der Ersthospitalisation ergibt. Unter den medizinischen Notfällen werden lebensbedrohliche Fälle verstanden und solche, bei denen die Gesundungschancen ohne rasche Behandlung beeinträchtigt werden. 

Über eine Verlegung aus dem Südelsass an das USB entscheidet ausschliesslich die diensthabende Notärztin oder der diensthabende Notarzt des SAMU 68. Eine Verlegung erfolgt nach vorheriger Rücksprache mit dem Notfallzentrum des USB. Die Ärztinnen und Ärzte erstellen ein Aufnahmegesuch («prière d’admettre») für das USB. Bei der Aufnahme erhalten die Patientinnen und Patienten oder deren Angehörige vom USB eine Information über die Vereinbarung.

Vertragsparteien sind für die Schweiz das Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt und das Universitätsspital Basel, für Frankreich die Agence Régionale de Santé (ARS) Grand Est, die Caisse Primaire d’Assurance Maladie (CPAM) de Haute-Savoie sowie die Groupe Hospitalier de la Région de Mulhouse et Sud-Alsace (GHRMSA).

Alle beteiligten Parteien betonten an der heutigen Vertragsunterzeichnung: Die Vereinbarung für die Verbesserung des Zugangs der Patientinnen und Patienten aus dem Südelsass zu einer rasch erreichbaren und hochstehenden Notfallversorgung ist bedeutend. Die Unterzeichnenden gaben auch ihrer Freude Ausdruck, dass die Vereinbarung noch vor den Weihnachtstagen unterzeichnet werden konnte. Die Kooperationsvereinbarung tritt heute in Kraft und gilt somit ab sofort.

Analoge Vereinbarung für die Behandlung von Kindern in Arbeit

In den Gesprächen wurde auch vereinbart, ein analoges Abkommen für pädiatrische Notfälle mit dem Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) abzuschliessen. Dieses wird den nötigen Vertragsparteien gesondert zur Genehmigung vorgelegt und ist in Arbeit.

Hinweise

Anwendungsbereich

Die Vereinbarung findet Anwendung auf:

  • Versicherte der französischen Krankenversicherungssysteme (Allgemeine Sozialversicherung, landwirtschaftliche Sozialversicherung sowie andere obligatorische Versicherungszweige), deren Anspruch auf Gesundheitsleistungen bei ihrer Krankenkasse besteht.
  • Versicherte der Krankenversicherungssysteme der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie von Drittstaaten, mit denen Frankreich ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, das die Gesundheitsversorgung und die entsprechenden Leistungsansprüche einschliesst.

Weitere Auskünfte

Regierungsrat Dr. Lukas Engelberger

Vorsteher Gesundheitsdepartement Basel-Stadt
(erreichbar via Medienstelle)

Semya Ayubi

Generalsekretärin, Universitätsspital Basel
(erreichbar via Medienstelle)

Dr Christelle Ratignier-Carbonneil

Directrice Générale, Agence Régionale de Santé (ARS) Grand Est

Mr Romain HENRY

Directeur adjoint en charge de la régulation, Caisse Primaire d’Assurance Maladie (CPAM) de Haute-Savoie

Mme Corinne Krencker

Directrice, Groupe Hospitalier de la Région de Mulhouse et Sud-Alsace (GHRMSA)

Gesundheitsdepartement

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4001 Basel

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