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Kooperationsvertrag ermöglicht Notfallversorgung von Kindern aus dem Südelsass am Universitäts-Kinderspital beider Basel

Medienmitteilung

Gesundheitsdepartement

Gemeinsame Medienmitteilung mit der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft und weiteren Organisationen

Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft und das Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) haben gestern Abend, 1. Juli 2026, mit der französischen Gesundheitsbehörde der Region Grand Est sowie weiteren französischen Partnerorganisationen eine Kooperationsvereinbarung zur grenzüberschreitenden pädiatrischen Notfallversorgung unterzeichnet. Diese ermöglicht Kindern aus dem Département Haut-Rhin (68) den Zugang zur Notfallversorgung und zu notwendigen Nachbehandlungen am UKBB. Die Finanzierung der Leistungen durch die französische Krankenversicherung ist ebenfalls geregelt. Die Vereinbarung ist mit der Unterzeichnung in Kraft getreten und gilt seither.

Die neue Vereinbarung baut auf der seit Dezember 2025 bestehenden Kooperation zur Notfallversorgung von Erwachsenen am Universitätsspital Basel (USB) auf und erweitert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit nun auf die pädiatrische Versorgung. Grundlage für die Vereinbarungen mit dem USB und dem UKBB bildet das bestehende Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich.

Die in Mulhouse unterzeichnete Kooperationsvereinbarung ermöglicht die koordinierte Aufnahme von Kindern mit ernsthaften medizinischen Notfällen aus dem Südelsass am Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) sowie die direkte Abgeltung der Behandlungskosten durch die französische Krankenversicherung. Eingeschlossen ist zudem die Übernahme von Nachbehandlungen während drei Monaten, sofern diese in direktem Zusammenhang mit der Ersthospitalisation stehen. Als medizinische Notfälle im Sinne der Kooperationsvereinbarung gelten lebensbedrohliche Situationen sowie Erkrankungen oder Verletzungen, bei denen die Heilungschancen ohne rasche Behandlung beeinträchtigt würden. 
 

Über eine Verlegung an das UKBB entscheidet der französische medizinische Notfalldienst SAMU 68 im Haut-Rhin nach vorgängiger Rücksprache mit dem Notfallzentrum des UKBB. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte stellen hierfür ein besonderes Aufnahmegesuch («prière d’admettre»). Bei der Aufnahme werden die Patientinnen und Patienten beziehungsweise deren Angehörige über die Vereinbarung informiert.

Vertragsparteien sind auf Schweizer Seite das Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt, die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft sowie das Universitäts-Kinderspital beider Basel. Auf französischer Seite sind dies die Agence Régionale de Santé Grand Est, die Caisse Primaire d’Assurance Maladie (CPAM) de Haute-Savoie als Vertreterin der nationalen französischen Krankenversicherung für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Schweiz und Frankreich, sowie die Groupe Hospitalier de la Région Mulhouse Sud Alsace.

Insgesamt rechnen die Vertragsparteien im Rahmen der Vereinbarung mit dem UKBB mit rund 25 zusätzlichen Fällen pro Jahr, die innerhalb bestehender Strukturen aufgefangen werden können.
 

Anlässlich der Vertragsunterzeichnung betonten alle beteiligten Parteien die Bedeutung der Vereinbarung für die Verbesserung des Zugangs der Bevölkerung im Südelsass zu einer rasch erreichbaren und qualitativ hochstehenden pädiatrischen Notfallversorgung. Sie zeigten sich zudem erfreut darüber, dass die Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen werden konnten und die Zusammenarbeit zeitnah nach der ersten analogen Vereinbarung für Erwachsene auf den pädiatrischen Bereich ausgeweitet wird.

Hinweise

Hinweise zum Anwendungsbereich

Die Vereinbarung findet Anwendung auf:

  • Versicherte der französischen Krankenversicherungssysteme (allgemeine Sozialversicherung, landwirtschaftliche Sozialversicherung sowie andere obligatorische Versicherungszweige), deren Anspruch auf Gesundheitsleistungen bei ihrer Krankenkasse besteht.
  • Versicherte der Krankenversicherungssysteme der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie von Drittstaaten, mit denen Frankreich ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, das die Gesundheitsversorgung und die entsprechenden Leistungsansprüche einschliesst.

Weitere Auskünfte

Regierungsrat Lukas Engelberger

Vorsteher Gesundheitsdepartement Basel-Stadt
via Anne Tschudin, Leiterin Kommunikation

Regierungsrat Thomi Jourdan

Vorsteher der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft
via Julien Kurt, Leiter Kommunikation

Marco Fischer

CEO Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB)

Christelle Ratignier-Carbonneil

Directrice Générale Agence Régionale de Santé (ARS) Grand Est

Romain Henry

Directeur adjoint en charge de la régulation, Caisse Primaire d’Assurance Maladie (CPAM) de Haute-Savoie

Corinne Krencker

Directrice Groupe Hospitalier de la Région de Mulhouse et Sud-Alsace (GHRMSA)

Gesundheitsdepartement

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