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Grossratskommission stellt neues Gastgewerbegesetz vor

Medienmitteilung

Grosser Rat

Das alte Wirtschaftsgesetz hat ausgedient: Der Grosse Rat wird im September das Gastgewerbegesetz beraten. Mit dem neuen Gastgewerbegesetz werden praktische Vollzugsprobleme eliminiert. Wichtige Neuerungen betreffen die Öffnungszeiten und das Bewilligungswesen. Ausserdem entfällt die Gastwirtschaftsabgabe.

Der Vorschlag der Justiz- Sicherheits- und Sportkommission des Grossen Rates Basel-Stadt (JSSK) für das neue Gastgewerbegesetz enthält einige wesentliche Änderungen gegenüber dem bereits in der Öffentlichkeit viel diskutierten Entwurf des Regierungsrates.

Neu ist die bedeutend einfachere, verständlichere und übersichtlichere Regelung des Bewilligungsverfahrens, die sich an der bisherigen Praxis orientiert. Klar unterschieden wird zwischen vier Arten von möglichen Gesuchen.

Ebenfalls eine klare Regelung soll für die Öffnungszeiten geschaffen werden. Sie berücksichtigt die Interessen der Anwohnerschaft und jene der Gastgewerbes gleichermassen. Die allgemeinen Öffnungszeiten an Wochentagen bis spätestens 1.00 Uhr, in den Nächten auf Samstag und Sonntag bis spätestens 2.00 Uhr, trägt dem Ruhebedürfnis der Anwohnerschaft Rechnung. Jedoch steht jedem Gastgewerbetreibenden die Möglichkeit offen, ein Gesuch um generell verlängerte Öffnungszeiten zu stellen. Für die Entscheidung, ob diesem Gesuch entsprochen werden kann, ist der Lärmempfindlichkeitsstufenplan (LESP) massgebend. Diese Abhängigkeit von der jeweiligen Lärmempfindlichkeitsstufe ermöglicht die Entlastung der Wohnquartiere.

Die Bestimmungen über die Gastwirtschaftsabgabe wurden ersatzlos gestrichen. Grund hierfür sind insbesondere die fehlenden direkten Gegenleistungen des Kantons gegenüber dem Gastgewerbe und die Tatsache, dass auch andere Branchen vom Tourismus profitieren, ohne Sondersteuern entrichten zu müssen.

Dank der engen Zusammenarbeit der JSSK mit den zuständigen Behördemitgliedern im PMD ist es gelungen, Regelungen aufzustellen, welche einen maximalen Grad an Durchführbarkeit garantieren. Die klaren Bestimmungen bieten Gewähr für eine rechtsgleiche Behandlung aller Betroffenen.

Weitere Auskünfte

Dr. Donald Stückelberger Präsident der Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission des Grossen Rates Tel. 061 270 9900