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PUK Pensionskasse

Medienmitteilung

Grosser Rat

Untersuchung der Anlagepolitik der PKBS sowie von weiteren Mandaten der Finanzverwaltung BS -- Die erste Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) in der Geschichte von Basel-Stadt hat ihren Bericht zur Anlagepolitik der Pensionskasse des Basler Staatspersonals (PKBS) sowie von weiteren Vermögensmandaten vorgelegt. Die Finanzkommission die als PUK amtete kommt zum Schluss dass es bei den Organen der PKBS zu keinen unrechtmässigen Handlungen kam. Es gab aber organisatorische Schwächen. Zudem verfolgten die PKBS-Organe eine Strategie der hohen Risiken ohne genügendes Risikobewusstsein. Der Finanzverwaltung (FIWA) die in allen Anlagegremien der PKBS Einsitz hatte bescheinigt die PUK mangelnde Professionalität. Die PUK stellte bei der FIWA zudem Unregelmässigkeiten in Zusammenhang mit der PKBS und weiteren Vermögensmandaten fest. Sie will diese näher abklären lassen.

Seit 1992 kann der Grosse Rat für die Abklärung spezieller Vorkommnisse von grosser Tragweite eine PUK einsetzen. Im Juni 2003 machte er davon, alarmiert durch die hohen Vermögensverluste der Jahre 2001 und 2002 bei der PKBS, erstmals Gebrauch. Dabei stattete er die Finanzkommission mit den Befugnissen einer PUK aus.

In den Jahren 2001 und 2002 schrieb die PKBS, nachdem sie während der Börsenhausse 1997 bis 1999 hohe Gewinne erzielt hatte, Rekordverluste: Der Deckungsgrad sank von 94,4% (1999) auf 72,1%, die Deckungslücke vergrösserte sich auf 2,261 Mia. Franken; 1999 hatte sich diese auf unter 400 Mio. Fr. reduziert. Die PUK begann ihre Untersuchung zur Wertschriften-Anlagepolitik der PKBS sowie zu weiteren Vermögensmandaten der Finanzverwaltung im August 2003; sie zog dafür zwei unabhängige Expertenteams bei.

Die PUK kommt zum Schluss, dass die grossen Vermögensverluste der PKBS der Jahre 2001 und 2002 nicht auf Unregelmässigkeiten oder unrechtmässige Handlungen der Organe der PKBS zurückzuführen sind. Diese haben aber ihre Führungsverantwortung zu wenig wahrgenommen.

Hohe Risiken, unklare Organisationsstrukturen

Die Organe der PKBS verfolgten eine Strategie der hohen Renditen und Risiken. Bei steigenden Aktienkursen erzielte die PKBS so überdurchschnittliche Gewinne, bei fallenden Kursen überdurchschnittliche Verluste. Eine eigentliche Risikokultur wurde nicht entwickelt. 1999 und 2003 kam es zu zumindest unglücklichen Strategiewechseln. So erhöhte die Anlagekommission im Oktober 1999 im Zuge der Börseneuphorie den Zielwert für die Aktienquote kurz vor dem Abschwung der Börse. Dass der Buchwert der PKBS-Wertschriften während des Börsentiefs im Sommer 1998 innert drei Monaten 900 Mio. Fr. eingebüsst hatte, war der Anlagekommission keine Warnung. 2003 reduzierte sie die Aktienquote, womit sie vom erneuten Aufschwung der Aktienmärkte nicht profitieren konnte.

Die PUK stellt Schwachstellen in Anlagerichtlinien und -reglementen sowie organisatorische Schwächen fest. So widersprachen sich das bis Januar 2004 gültige Anlagereglement und der Vermögensverwaltungsvertrag zwischen PKBS und FIWA in der Frage der taktischen Vermögensanlagen und der Vergabe von Mandaten. Aufgabenverteilung und Zuständigkeiten waren deshalb unklar. Dazu führte die Einsitznahme der FIWA in allen Gremien der PKBS zu einer Vermischung von Anlagestrategie, deren Umsetzung und Überwachung. So bestand der Anlageausschuss, zuständig für die Überwachung der FIWA, in ihrer Mehrheit aus FIWA-Mitarbeitern. Die FIWA übernahm ausserdem für den Anlageausschuss das Reporting an die Anlagekommission. Die FIWA kontrollierte sich faktisch selbst.

Trotz der Initiative und des professionellen Engagements der FIWA-unabhängigen Finanzexperten in der Anlagekommission respektive im Anlageausschuss wurde die Behebung reglementarischer und organisatorischer Schwachstellen nur zögerlich und viel zu spät eingeleitet.

Die beiden von der PUK eingesetzten Expertenteams stellten unabhängig voneinander fest, dass das fehlende Risikobewusstsein der FIWA und der Anlagegremien für die Anlagepolitik bestimmend war. Aus Sicht der PUK genügte die FIWA sowohl personell als auch organisatorisch nicht den Anforderungen an einen Vermögensverwalter mit einem derart grossen und aktiv verwalteten Portfolio. Die PUK bemängelt zudem, dass sich die Leitung der FIWA in den Untersuchungen wenig kooperationswillig und lernfähig zeigte.

PUK lässt strafrechtliche Relevanz von weiteren FIWA-Transaktionen abklären

In Zusammenhang mit der PKBS stellte die PUK bei verschiedenen weiteren Vermögensverwaltungsmandaten der FIWA Unregelmässigkeiten fest. So profitierten einige kleine Fonds (insbesondere die RIMAS AG, der Jubiläumsfonds Gymnasium am Münsterplatz und das Legat Böhme) überdurchschnittlich auf Kosten der PKBS. Diese wurde von der FIWA insofern als Bank missbraucht, als mit ihrem grossen Vermögen Geschäfte mit grossen Hebelwirkungen für kleinere Vermögen durchgeführt wurden. Gewinne aus Wertschriften-Tagesgeschäften (Day Tradings) und aus der Ausgabe erstmaliger Aktien (IPO-Titel) wurden willkürlich - d.h. nicht nach Höhe der Vermögen - kleinen Fonds zugeteilt; die PKBS wurde nicht entsprechend ihrem Vermögen berücksichtigt. Dies führte zwar nicht zu den grossen Vermögensverlusten der PKBS in den Jahren 2001 und 2002. Aber der PKBS entgingen dennoch Gewinne in Millionenhöhe.

Die PUK will die Hintergründe der Bevorzugungen gewisser Mandate und das Ausmass der aufgedeckten Unregelmässigkeiten in der Arbeit der FIWA in einer forensischen Folgeuntersuchung weiter abklären lassen. Sie stellt unzureichende Führung durch den Chef der FIWA, mangelnde Professionalität im Management der Aktienportfolios und ungenügende Kontrollmechanismen in der FIWA und der als Global Custodian beauftragten Bank fest. Die Revisionsgesellschaften der verschiedenen Mandate entdeckten die Unregelmässigkeiten nicht.

Forderungen der PUK

Die PUK hält fest, dass die Einführung neuer Reglemente im Januar 2004 und die Zustimmung des Grossen Rates zum neuen Organisationsgesetz der Pensionskasse im November 2004 die organisatorischen Unzulänglichkeiten bei der PKBS beseitigten. So ist der Anlageausschuss heute aus FIWA-unabhängigen Finanzexperten zusammengesetzt, und ein externer Investment Controller überwacht die Vermögensverwaltung. Die PKBS verfügt heute über eine zeitgemässe Entscheidungs- und Überwachungskultur.

Die PUK kommt aber zum Schluss, dass die FIWA der Aufgabe einer professionellen und zeitgemässen Verwaltung von Wertschriftenvermögen, trotz personeller Verstärkung und strikteren Rahmenbedingungen für die Vermögensverwaltung nicht genügt. Sie empfiehlt deshalb, die Wertschriftenvermögensverwaltung der PKBS wie auch der anderen Mandate künftig auszuschreiben und an verwaltungsunabhängige Fachfirmen zu vergeben.

Weiter verlangt die PUK vordringlich die Ausarbeitung eines neuen Pensionskassen-Gesetzes auf der Grundlage des Beitragsprimats. Die Staatsgarantie ist mit der gleichzeitigen Schliessung der Deckungslücke abzuschaffen.

Hinweise

Der Bericht ist im Internet abrufbar unter
www.grosserrat.bs.ch/dok

Weitere Auskünfte

Daniel Wunderlin Präsident der Finanzkommission Tel. 061 206 95 21 E-Mail: d.wunderlin@carbotech.ch